Bochum. . „Das Urteil ist ein Sieg des Rechts über die Willkür.“ Das sagte ein Bandido-Sprecher, nachdem der Bundesgerichtshof das „Kuttenverbot“ gekippt hat.

„Das Urteil ist ein Sieg des Rechts über die Willkür der Innenminister und der untergeordneten Behörden.“ Das sagte am Donnerstag Bandido-Sprecher „Micha“ auf WAZ-Anfrage, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das so genannte „Kuttenverbot“ aufgehoben hatte. Der 3. Senat bestätigte ein Urteil des Landgerichts Bochum: Darin waren zwei Bandidos (44, 46) der Ortsvereine Bochum und Unna freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte je 600 Euro Geldstrafe gefordert, weil sie öffentlich ihre Bandido-Kutten getragen hatten.

Die Rocker waren am 1. August 2014 in voller Kutten-Montur und mit ihren Anwälten ins Bochumer Polizeipräsidium marschiert. Das kam einer Selbstanzeige gleich, denn sie provozierten damit eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung. Die bekamen sie nun - und aus ihrer Sicht mit Erfolg.

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„Wir sind sehr froh, dass der BGH dem von den Innenministern ausgeübten Druck standgehalten und sie in die Schranken gewiesen hat“, erklärte Bandido-Sprecher „Micha“.

„Ich denke, das ist ein Sieg auf ganzer Linie“

Der Bochumer Rechtsanwalt Reinhard Peters, der einen der Bandidos verteidigt hatte, sagte der WAZ: „Ich denke, das ist ein Sieg auf ganzer Linie. Wir freuen uns, dass der BGH unsere Rechtsauffassung und die des Landgerichts im Ergebnis geteilt hat.“ Noch während Peters auf der Autobahn war und aus Karlsruhe Richtung Bochum zurückfuhr, erschien die Staatsanwaltschaft in seiner Kanzlei an der Huestraße. Sie rückte die zwei bis Donnerstag beschlagnahmten Kutten heraus.

Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert will jetzt zwar erst die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten. Dennoch stellte er schon einmal klar: „Wir haben das Urteil zu akzeptieren.“

Bandido-Sprecher „Micha“ glaubt, dass die Bandidos Bochum ihre Embleme am Clubhaus an der Alten Wittener Straße jetzt wieder anbringen werden. Und auch Peters geht davon aus, dass sie wieder öffentlich ihre Kutten tragen. „Es gibt keinen Grund, das nicht zu machen. Das obliegt jedem einzelnen.“