Bochum. . Weil die Polizei schon bei der Cranges Kirmes in Herne gute Erfahrungen mit einem “Kutten-Verbot“ gemacht hat, gilt diese Regel auch bei Bochum Total.

Die Stadt hat für Bochum Total in diesem Jahr zum ersten Mal ein Kuttenverbot für Motorradclubs ausgesprochen. Eine entsprechende Verfügung wurde jetzt im Amtsblatt veröffentlicht. Die Polizei hatte die Stadt um das Verbot gebeten. Sie hatte bereits bei der Cranger Kirmes gute Erfahrungen mit einem solchen Verbot gemacht.

Das Verbot bei Bochum Total gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände und ist an den einzelnen Tagen während der offiziellen Veranstaltungszeiten gültig.

Nicht nur Kutten sind verboten

Die Verfügung der Stadt Bochum gilt nicht nur für die sogenannten Kutten der Motorradclubs, sondern auch für alle anderen Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, auf denen sich in irgendeiner Weise Kennzeichen der einzelnen Clubs wie zum Beispiel der „Bandidos“ oder „Freeway Riders MC“ befinden. Das Verbot gilt auch für Kleidungs-, Ausrüstungsgegenstände (z.B. Bauchtaschen, Ketten- und Schlüsselanhängern), die in Text, Bild oder Zeichen den Namen, das Symbol oder sonstige Kennzeichnungen einer Zugehörigkeit oder Unterstützung der Motorradgruppen wiedergeben.

Auszug auf dem Amtsblatt: Bei Bochum Total „ist es untersagt, Bekleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, die mit Abzeichen, Emblemen, Schriftzügen, Colours oder sonstigen Kennzeichnungen der o.g. Gruppierungen, insbesondere Bandidos MC, Chicanos MC, Guerilleros MC, Caballeros MC, Diablos MC, Malditos MC, Hermanos MC, X-Team, Vatos Locos MC, Crew 45, Spezial Crew MC, Brothers MC, Highway Lions, Hells Angels MC, Red Devils MC, Support 81, The Clan 81, Satudarah, MC, Outlaws MC, Gremium MC, No Surrender MC, Mongols MC, Blood Brothers MC, Black Jackets, United Tribuns, Freeway Riders MC, versehen sind. Das Verbot gilt auch für Kleidungs-, Ausrüstungsgegenstände (z.B. Bauchtaschen, Ketten- und Schlüsselanhängern), die in Text, Bild oder Zeichen den Namen, das Symbol oder sonstige Kennzeichnungen einer Zugehörigkeit oder Unterstützung der genannten Gruppe wiedergeben. Ferner ist die Wiedergabe der Schriftzüge und Parolen „Filthy Few”, „Black 7“, „SYLB – Support your local Bandidos“, „81“, „BFFB“, „AFFA“, „Fear None“ und „Expect no mercy“ sowie des Signums „1%er“ oder „1%“ in einer Raute und die Bezeichnungen „Outlaw Motorcycle Gang“ oder „Outlaw Motorcycle Club“ verboten.