Bochum/Karlsruhe. . Der Bundesgerichtshof wird sich im Juni mit dem Kutten-Verbot befassen. Hintergrund ist die Selbstanzeige von zwei Bandidos aus Bochum und Menden.

Der Rechtsstreit um das so genannte „Kuttenverbot“ beschäftigt bald den Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Ab dem 11. Juni werden die obersten Richter eine Grundsatzentscheidung darüber treffen müssen, ob Rocker-Gruppierungen und Motorrad-Clubs wie den Bandidos oder den Hells Angels das öffentliche Zurschaustellen ihrer Symbole wie der „Fat Mexican“ oder der Totenkopf mit Helm und Flügeln untersagt werden kann, auch wenn sie als Verein selbst nicht verboten sind.

Hintergrund: Am 1. August des vergangenen Jahres hatten sich zwei polizeilich bislang nicht in Erscheinung getretene Mitglieder der Bandidos, ein 44-jähriger Bochumer und ein 46-jähriger Mendener, der dem Chapter in Unna angehört, in „Montur“ und in Begleitung ihrer Anwälte auf dem Bochumer Polizeipräsidium gestellt und selbst angezeigt. Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden schließlich wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vor dem Landgericht an.

Staatsanwaltschaft geht in die Revision

Nach zwei Prozesstagen fällte die 6. Strafkammer im Oktober 2014 das Urteil: Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. Noch am gleichen Tag kündigten die Ankläger an, in die Revision zu gehen.

Mit Spannung dürften Ermittlungsbehörden und Motorcycle Clubs nach Karlsruhe blicken: Eine Entscheidung beträfe nicht nur die Bandidos, sondern auch andere Gruppierungen wie die Hells Angels oder den Gremium MC, gegen dessen Mitglieder die Polizei im März mit einer Großrazzia vorgegangen ist.