Bochum. Erneut steht die Knappschaft in der Kritiik, weil sie für einen Versicherten die Auszahlung des Krankengeldes gestoppt hat. Dabei hat dessen Hausärztin die alleinige Verantwortung für den Irrtum beim Datum der AU-Meldung übernommen.
Erneut steht die Knappschaft wegen gestoppter Krankengeldzahlungen in der Kritik. „Der Rechtsstreit hat mich auch psychisch krank gemacht. Ich bin fertig. Dabei habe ich keinerlei Fehler gemacht“, sagt Norbert Petrovic.
Aufmerksam hat der 46-Jährige vor drei Wochen die WAZ-Berichte über Frank Dielenschneider verfolgt. Die Knappschaft hatte dem Bohrgeräteführer fristlos gekündigt und die Auszahlung des Krankengeldes verweigert, weil er seinen Krankenschein einen Tag zu spät verlängern ließ. Grund: Seine Hausärztin hatte die Praxis außerplanmäßig geschlossen.
„Mein Fall ist noch krasser“, sagt Norbert Petrovic. 2012 erkrankt der Kraftfahrer, der Gefahrguttransporter steuert, an Gelenkentzündungen. Ab März ist er arbeitsunfähig. Seine Hausärztin in Langendreer und der MDK bescheinigen mehrfach das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit (kurz: AU).
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Patienten trifft keine Schuld
Am Morgen des 28. September 2012, ein Freitag, steht Petrovic wieder in der Praxis. Die aktuelle AU endet am 30. September. „Meine Ärztin hat mich untersucht, musste dann aber schnell zu einer Fortbildung. Deshalb bat sie mich, den Auszahlungsschein am Montag abzuholen“, so Petrovic.
Wie erbeten, kehrt er nach dem Wochenende zurück in die Praxis – und bemerkt, dass auf dem Schein das aktuelle Datum 1. Oktober vermerkt ist. Die Ärztin ist sich ihres Fehlers bewusst. „Richtigerweise hätte ich den 28. September eintragen sollen, habe jedoch das Tagesdatum eingetragen“, schreibt sie in einer Bescheinigung für die Knappschaft, später fürs Gericht. Ihren Patienten treffe keinerlei Schuld.
Norbert Petrovic glaubt, den Irrtum dank des Arzt-Briefes flugs aufklären zu können. Von wegen. Der Versicherte hätte sich spätestens am letzten Tag der AU beim Arzt vorstellen müssen. Dies sei offenkundig nicht geschehen, teilt ihm die Knappschaft mit, stellt die Zahlung des Krankengeldes sofort ein und kündigt die Mitgliedschaft des Lkw-Fahrers.
Die Rechtssprechung ist eindeutig
Norbert Petrovic legt Widerspruch ein, klagt vor dem Sozialgericht Dortmund. Zunächst ohne Erfolg. Erst das Landessozialgericht gibt ihm 2013 Recht und verdonnert die Knappschaft auf die rückwirkende Zahlung des Krankengeldes bis Februar 2013. Doch Petrovic will mehr. Im Hauptverfahren, das laut Sozialgericht Dortmund bald beginnen soll, verlangt er die von der Knappschaft verweigerte Zahlung für weitere sieben Monate (rund 10.000 Euro) und fordert Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. „Ich will die Verantwortlichen der Knappschaft zur Rechenschaft ziehen“, sagt er.
Die Kasse wiederholt die Stellungnahme, die sie schon im Fall Frank Dielenschneider abgegeben hat. Die Rechtssprechung sei eindeutig: „Wird die AU-Meldung zu spät verlängert, können wir gar nicht anders als das Krankengeld zu stoppen, egal bei wem die Schuld im Einzelfall liegt“, heißt es.