Es mag Zufall sein, dass die Knappschaft bei der Auszahlung des Krankengeldes binnen weniger Wochen zweimal am Pranger steht. Andere Kassen dürften in ähnlichen Fällen ebenso verfahren, ohne dass die Fälle öffentlich bekannt und diskutiert werden.

Das Dilemma ist: Die gesetzlichen (und vom Bundessozialgericht zweimal bestätigten) Regelungen gewähren keinerlei Kulanz bei „nicht nahtlosen“ AU-Meldungen. Egal, ob es sich nur um einen Tag handelt. Egal, wer die Verantwortung trägt. „Wir wissen von schlimmen Schicksalen“, sagt eine Kassen-Mitarbeiterin der WAZ hinter vorgehaltener Hand. Aber: „Uns sind die Hände gebunden.“

Der Gesetzgeber ist gefordert. Wenn – wie im aktuellen Fall – ein komplett schuldloser Patient für das Versäumnis seiner Hausärztin büßen muss, müssen die strikten Regeln dringend gelockert werden. Sonst bleibt jedwede Menschlichkeit auf der Strecke.
Jürgen Stahl