Berlin. Für Sportler ist es eine gute Nachricht. Der Sportbetrieb darf im Freien unter Auflagen wieder aufgenommen werden. NRW öffnet die Tür sehr weit.

Diese wichtigen Maßnahmen wurden in NRW für den Breitensport beschlossen:

  • Ab diesem Donnerstag ist wieder kontaktarmer Breitensport und Trainingsbetrieb im Freien erlaubt. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Personen.
  • Ab Montag dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen der Sportvereine unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene wieder öffnen.
  • Vom 20. Mai an dürfen die Freibäder öffnen - Spaßbäder sind jedoch ausgenommen.
  • Ab dem 30. Mai ist auch die „Ausübung von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder möglich. Dazu zählen auch Wettbewerbe im Jugend- und Seniorenbereich.

Bund und Länder wollen den wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Freizeitsportler müssten sich aber an bestimmte Auflagen halten.

Corona-Lockerungen: Was bislang beschlossen wurde

Über folgende Auflagen wurden Sportvereine und Sportstätten informiert: Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

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In Nordrhein-Westfalen wurden zahlreiche Lockerungen für den Sport angekündigt. Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen dürfen in NRW ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai dürfen Freibäder öffnen - allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch in Düsseldorf nach einer Bund-Länder-Schalte zur Corona-Krise an.

Hallenbäder in NRW öffnen ab dem 30. Mai

Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Die gilt auch für den Amateurfußball. Auch die Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.

Nach Informationen dieser Redaktion sind sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

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Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben zudem die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt, die dem noch besseren Schutz vor Coronavirus-Infizierungen dienen sollen.

In NRW ist die Freude über die von Ministerpräsident Amin Laschet verkündeten Maßnahmen groß. Erste Kommentare fielen positiv aus. „Hörbares Aufatmen bei den rund 18 300 NRW-Sportvereinen“, kommentierte der Landesportbund (LSB) nur wenige Minuten nach Laschets Auftritt. (fs)