Essen. . Begleitpersonen sollen Kinder zu Abstand anhalten. NRW-Kommunen entscheiden im Einzelfall über erneute Schließungen. Bolzplätze bleiben zu.

Landesweit können ab Donnerstag die Kinder wieder auf den Spielplätzen Nordrhein-Westfalens toben. Bei der Umsetzung der Wiedereröffnung nach einem wochenlangen Betretungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie setzt das Land vor allem auf die Vernunft der Eltern, wie ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums betont. In der derzeit gültigen "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" wird lediglich vorgeschrieben, dass die Begleitpersonen der Kinder untereinander Abstand halten müssen.

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"Aus Gründen der fehlenden Umsetzbarkeit" gebe es in der Tat keine Abstandsregelungen für spielende Kinder, so der Sprecher. "Die Landesregierung vertraut darauf, dass Eltern bzw. Begleitpersonen die Kinder dazu anhalten, beispielsweise bewährte Hygieneregeln zu befolgen."

Mund-Nase-Schutz auch auf dem Spielplatz

Zudem verweisen die ministeriellen Anordnungen darauf, dass es sinnhaft ist, Kinder mit einem Mund-Nase-Schutz auf dem Spielplatz auszustatten, wenn es eben nicht möglich ist, die Abstandsgebote einzuhalten. Das ist nicht vorgeschrieben. Ebenso wenig dürften harte Strafen drohen, wenn die tobenden Kinder sich zu nahe kommen - beziehungsweise könnte das abhängig davon sein, in welcher Stadt sich der Spielplatz befindet.

Kommunen können Plätze auch wieder schließen.

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Die Landesregierung gibt den Kommunen breiten Spielraum bei der Umsetzung. Wie der Ministeriumssprecher erläutert, haben die jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden die Möglichkeit, zum Beispiel eine Begrenzung der Nutzerzahl auf Spielplätzen festzulegen und diese auf Hinweistafeln bekannt zu geben. "Sie können auch Spielplätze gänzlich schließen oder geschlossen halten, auf denen die Regeln nicht eingehalten werden." Es obliege der Einzelfallentscheidung der jeweiligen Kommunal-Behörden, die sowohl die Spielplätze in ihrem Zuständigkeitsbereich kennen als auch deren mögliche Besucherfrequenz am besten einschätzen und beurteilen können, etwaige „Hotspots“ in ihrem Zuständigkeitsbereich auszumachen und im Einzelfall die infektionsschutzrechtlich gebotenen Anordnungen zu treffen.

Die häufig angegliederten Bolzplätze bleiben übrigens bis auf weiteres generell geschlossen, da sie als Sportanlagen für Kontaktsport gelten. Erst wenn es zwischen Bund und Ländern eine Einigung eine Lockerung für diese Sportartzen gibt, werden auch die beliebten Bolzplätze wieder freigegeben. (ftg)

Beispiele aus der Region

Die Kommunen in NRW haben sich auf die Öffnung der Plätze eingestellt und jeweils Nutzungskonzepte erstellt. Einige Beispiele: