Essen. NRW nennt Details für Wirte: 1,5 Meter zwischen Rückenlehnen und Registrierung der Gäste. Auch Kneipen dürfen öffnen, aber die Theke bleibt zu.

Lange hatten die Wirte gar keine Perspektive, jetzt muss alles sehr schnell gehen: Bereits am Montag dürfen sie ihre Restaurants, Cafés und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kneipen wieder öffnen. Bleiben also anderthalb Werktage, um alles vorzubereiten. Die ersten Details für die Abstandsregeln und Hygienevorschriften stellte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart am Donnerstagnachmittag vor.

Die wichtigste Regel ist der Abstand: Zwischen den Tischen müssten 1,5 Meter liegen, sagte Pinkwart, präzisierte dann, zwischen den Rückenlehnen der Stühle müssten anderthalb Meter liegen. Auf die Nachfrage, ob die Gäste sich beim Aufstehen dann nicht näher kämen, sagte der Minister: „Das kann dann passieren. Es wird Bereiche geben, etwa auch am Eingang, wo es enger wird. Ich setze darauf, dass die Gastronomen dafür Lösungen finden und das verantwortungsvoll machen.“

Zwei Familien an einem Tisch erlaubt

An einem Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten sitzen, eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht. Bei größeren Familien können also auch sehr große Tafeln bewirtet werden. Pflicht ist, den Gästen feste Plätze zuzuweisen und ihre Namen zu registrieren. „Es muss nachverfolgbar sein, wer wo gesessen hat“, betonte Pinkwart. Auf eine Begrenzung der Öffnungszeiten verzichtet NRW im Gegensatz zu anderen Ländern.

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Sie stellten am Mittwoch die Pläne des Landes für weitere Lockerungen vor: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP).
Von Tobias Blasius und Matthias Korfmann

Nicht erlaubt bleibt die Öffnung von Kneipen und Bars, wenn sie keine Sitzgelegenheiten anbieten und die Abstandsregeln nicht einhalten können. An Tischen dürfen aber auch Kneipen Gäste bewirten, nur das Bier im Stehen bleibt tabu. Die Hygienevorschriften folgen im Detail später. Pinkwart betonte aber auch hier, er setze auf die Eigenverantwortung der Betriebe, die im Einzelhandel, dessen Geschäfte bereits weitgehend geöffnet haben, vorbildlich funktioniere.

Buffets bleiben verboten

Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben weiterhin verboten. Eine Regelung, die Gaststätten mit Frühstücksbuffet, Brunch und Mittagsbuffets anbieten, nicht gefallen wird – aber der Gewerkschaft Nahrung Gaststätten Genuss (NGG). „Das sind personalsparende Angebote. Wenn jetzt Theken und Buffets geschlossen bleiben und es nur Tischservice geben darf, wird dafür mehr Personal benötigt“, sagte Isabell Mura, NRW-Vizechefin der Gewerkschaft, unserer Zeitung.

Sie hat die Hoffnung, dass trotz des eingeschränkten Betriebs und der zu erwartenden Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorkrisenniveau zumindest das Stammpersonal gehalten werden kann. „Das sollte in den meisten Betrieben möglich sein. Schließlich gab es in der Gastronomie zuletzt viel zu wenig Personal“, meint Mura. Verlierer dieser Corona-Krise seien ganz klar die vielen Minijobber in der Gastronomie, von denen die meisten längst entlassen worden seien.

Gewerkschaft hofft, dass Wirte Stammpersonal halten

Die Gewerkschaft steht hinter den Hygienevorschriften, weist aber darauf hin, dass sie für die beschäftigten auch neue Belastungen mit sich brächten: „Wenn ein Kellner acht Stunden lang eine Maske tragen muss, ist das nicht angenehm. Am Tisch muss das aber sein.“ Die Gastronomen sieht sie in der Pflicht, die Hygiene- und Abstandsvorschriften nicht nur für ihre Gäste zu befolgen, sondern genauso strikt auch für ihr Personal – etwa was die Toiletten und Pausenräume angeht.

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Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga zeigte sich mit der nahen Öffnungsperspektive zufrieden, das sei „auch psychologisch sehr wichtig, dass es wieder losgeht“, betont ein Sprecher von Dehoga NRW. Der Verband rechnet allerdings damit, dass die Wirte trotzdem 50 bis 80 Prozent unter den gewohnten Umsätzen bleiben werden – wegen der Einschränkungen und auch wegen möglicher Konsumzurückhaltung. Immerhin haben viele Menschen durch Kurzarbeit zuletzt deutlich weniger Geld erhalten.

Dehoga pocht weiter auf Rettungspaket

Natürlich bräuchten die Gastronomen zunächst weniger Personal, wenn etwa nur die Hälfte der Tische besetzt werden dürfe, auch wenn mit Eingangskontrollen oder Wartezonen neue Aufgaben hinzukommen. Zu Kündigungen müsse das aber nicht zwingend führen, heißt es beim Dehoga. Die Branche hat gerade erst Bekanntschaft mit dem Instrument der Kurzarbeit gemacht und die meisten Beschäftigten ganz nach Hause geschickt. Wenn es nun wieder losgeht, könnte die in anderen Branchen übliche Teil-Kurzarbeit eine Lösung sein: Das Personal würde dann etwa nur 50 Prozent arbeiten und für die andere Hälfte Kurzarbeitergeld beziehen.

Der Dehoga fordert ein ergänzendes Rettungspaket für seine Branche, sonst würden Tausende Betriebe die nächsten Wochen und Monate nicht überstehen. Minister Pinkwart sagte dazu, er setze auf den von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigten zweiten Rettungsschirm. Der werde allerdings keine gesonderten Folgepakete für einzelne Branchen beinhalten, sondern Härtefallregelungen, die sich branchenübergreifend am Umsatzverlust orientieren.