Essen. Nur Abonnenten des Bezahlsenders Sky können alle Spiele der neuen Bundesligasaison 2013 live im Fernsehen verfolgen. Doch das Internet ist voll von Live-Stream-Angeboten. Viele sind illegal, doch es gibt auch legale Wege, die Bezahlschranke zu umgehen.
Wenn am Freitag um 20.30 Uhr das Eröffnungsspiel angepfiffen wird, sind vor dem Fernseher noch alle gleich: Das erste Spiel der neuen Bundesligasaison (Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach) überträgt die ARD live (und wir in unserem Ticker).
Ansonsten hat sich der öffentlich-rechtliche Sender die Übertragungsrechte für lediglich sechs weitere Spiele gesichert. Die restlichen Spiele aber werden nur die etwas mehr als drei Millionen Abonnenten des Bezahlsenders Sky am Bildschirm mitverfolgen können; alle anderen schauen in die Röhre - oder aber ins Netz.
Online nämlich können Nicht-Abonnenten Skys Bezahlschranke umgehen. Das Internet ist voll von Links zu Live-Stream-Angeboten für die Bundesligaspiele. Meist sind es ausländische - vornehmlich russische oder chinesische - Plattformen, über die die Sky-Übertragungen kostenlos empfangen werden können. Aber ist das legal? "Jein", sagt der Kölner Anwalt für IT-Recht Christian Solmecke.
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Sky-Signal kann legal gestreamt werden
Man müsse zwischen zwei Arten von Live-Streams unterscheiden: "Bei einigen Angeboten empfängt der Nutzer lediglich das Sky-Signal und kann den Stream auf seinem Rechner ansehen", so Solmecke. Bei anderen Diensten empfängt der Nutzer nicht nur das Sky-Signal, sondern leitet es gleichzeitig an andere Nutzer weiter. In der Regel muss dazu vorab ein Programm heruntergeladen werden. Dieses sogenannte Peer-to-Peer-Broadcasting funktioniere also ähnlich wie ein Filesharing-Netzwerk.
"Die erste Variante ist meines Erachtens legal", sagt Solmecke. Denn bei den Streams, die der Nutzer nur passiv empfängt und nicht weiterleitet, entstehe keine unerlaubte Kopie im Sinne des Gesetzes. Sprich: Es wird keine Videodatei vollständig auf die Festplatte gespeichert. "Nur Bruchteile des Spiels werden flüchtig in den Arbeitsspeicher geladen", erklärt Solmecke.
Das Anschauen sei dann keine urheberrechtliche Nutzung, und deshalb legal - "jedenfalls dann, wenn der Zuschauer das Video nur für den privaten Gebrauch nutzt", ergänzt der Experte.
Sopcast und Co.: Finger weg von Peer-to-Peer
Definitiv illegal sind indes die Peer-to-Peer-Broadcasting-Angebote, sagt der Anwalt: "Von Diensten wie zum Beispiel Sopcast sollte man eher die Finger lassen." Denn Nutzer solcher Angebote verbreiteten ganz klar urheberrechtlich geschützte Inhalte, was strafbar ist.
"Wer verklagt wird, muss möglicherweise mit Schadenersatzzahlungen in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen", so Solmecke. Stellt sich die Frage: Warum sollte überhaupt jemand diese Angebote nutzen? "Die Übertragung ist wesentlich stabiler als beim passiven Stream, wo wenige Server die Inhalte an viele Nutzer verteilen müssen", erklärt Solmecke. Stabil - aber eben illegal.
Decoderkarten und günstige Abos aus dem Ausland
Abseits des Streamings gibt es noch eine einfache Möglichkeit, günstig alle Spiele sehen zu können: Mit Decoderkarten aus dem Ausland, die oft preiswerter als die Sky-Versionen sind. "Das ist legal", macht Solmecke klar. Der Europäische Gerichtshof hatte zuletzt einer Londoner Barbetreiberin Recht gegeben, die ihren Gästen über eine griechische Dekoderkarte britische Fußballspiele gezeigt hatte.
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Aber: "Wer das Spiel öffentlich vorführt, darf dann nur das Spiel selbst zeigen, weil das nicht als Werk gilt." Alles andere - Zwischensequenzen oder Einspieler - seien wiederum Werke im Sinne des Urheberrechts und dürfen nicht gezeigt werden.
Abmahnung vom Sender?
Müssen Fußballfreunde, die Skys Bezahlschranke umgehen, nach der Saison mit Abmahnungen und Klagen vonseiten des Senders rechnen? "Was die Streams betrifft, dürften vor allem die Anbieter solcher Dienste Sky ein Dorn im Auge sein. Einzelne Nutzer werden aber eher nichts befürchten müssen", schätzt Solmecke.
Die seien praktisch auch überhaupt nicht zu erwischen. "Vielleicht denkt sich Sky ja auch, dass das Kunden von morgen sind", mutmaßt der Jurist. Denn die Qualität der Streams sei meist alles andere als gut. "Wenn die Leute den Zwei-Pixel-Ball auf dem Bildschirm kaum sehen können, nehmen sie nächstes Mal ja vielleicht gleich ein Abo beim Bezahlsender."
Sky will Betreibern das Handwerk legen
Bei Sky kann man darüber nicht lachen. "Illegales Rundfunkstreaming ist eine Straftat und findet auf dem Rücken von Millionen ehrlicher Kunden statt. In ihrem und in unserem Interesse tun wir alles, um den Betreibern solcher kriminellen Angebote das Handwerk zu legen", sagt Sky-Rechtsvorstand Holger Enßlin.
Weiter heißt es von einem Sprecher des Senders: "Illegales Rundfunkstreaming erfolgt niemals aus altruistischen Motiven. Es handelt sich um dubiose Geschäftsmodelle mit konkreter Gewinnerzielungsabsicht."
Bundesliga-Städte zahlen mehr
Eine konkrete Gewinnerzielungsabsicht dürfte auch hinter dem neuen Preismodell stecken, mit dem Sky jüngst die Gastronomen überraschte: Die Abo-Preise fallen für Betreiber von Sportbars nämlich deutlich höher aus als vorher. Bislang war die Größe der Bar ausschlaggebend für den Preis, den Wirte zahlen mussten: Je größer die Gaststätte, desto teurer das Abo.
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Nun kommen schwer durchschaubare Faktoren wie Fußballbegeisterung am Standort oder Kaufkraft dazu. Das heißt: In großen Städten, die Bundesligavereine beherbergen, müssen Gastronomen deutlich mehr für ihr Sky-Paket zahlen als in Kleinstädten, in denen sich nur Amateurkicker auf dem Bolzplatz tummeln.
Sportkneipen werden hart getroffen
"Das trifft viele Gastronomen wirklich hart", sagt Benedikt Wolbeck vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Für nicht wenige Gewerbetreibende sei es existenzbedrohend, wenn sie der Stammkundschaft keine Bundesliga mehr zum Bier präsentieren könnten.
Der Verband führe deshalb derzeit Gespräche mit Sky, auf der Suche nach einem Kompromiss. Wie der aussehen könnte, dazu wollte sich Wolbeck nicht äußern. Die Gespräche seien bislang aber "harmonisch" verlaufen.