Oberhausen.. Weil sie in 395 Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen haben stehen drei Raubkopierer jetzt vor dem Oberhausener Amtsgericht: Das Trio hat von März 2009 bis Februar 2011 von einer dubiosen Internetseite manipulierte Vollversionen von Spielen kostenlos heruntergeladen und bei Ebay verkauft.
Sie sollen illegal rund 30.000 Spiele gebrannt, beim Internet-Auktionsanbieter Ebay verkauft und damit ziemlich gut verdient haben: Allein unter dem Ebay-Konto „dingdong6769“ kamen in der Zeit vom 5. Juni 2008 bis zum 25. Juni des folgenden Jahres 146.511 Euro Umsatz zusammen. Das Trio hat dann das Geld aber mit vollen Händen ausgegeben.
Jetzt sitzen diese Drei, die jene vermeintlich so gute Idee hatten ihr ansonsten mageres Salär aufzustocken, blass und bedrückt nebeneinander auf der Anklagebank im Saal 126 des Amtsgerichtes. Sie haben in großem Maße gegen das Urheberrecht verstoßen: In 395 Fällen. Dafür müssen sie sich in den nächsten Wochen vor dem Schöffengericht verantworten.
Was aber für die Angeklagten wohl viel teurer sein wird: Wenn die originären Hersteller und Rechte-Inhaber der geschützten Computerspiele Rolf H. (46), seine Frau Martina H. (43) und Petra C. (56) zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen, dann werden sie ihr Leben lang nicht mehr froh. „Bei Schulden, die aus einer strafbaren Handlung entstanden sind, ist keine erlösende Privatinsolvenz möglich“, sagt Richter Peter Dück.
Manipulierte Vollversionen
Der Richter sitzt vor einer Anklageschrift mit sage und schreibe 781 Seiten. Akribisch werden hier Angebote und Verkaufsvorgänge sämtlicher Spiele aufgelistet. Eine regelrechte Sisyphos-Arbeit, die die Staatsanwaltschaft da zu bewältigen hatte.
Wie das Trio genau arbeitete: Die beiden Frauen und der Mann, die jetzt auf der Anklagebank hocken, haben von März 2009 bis Februar 2011 von einer dubiosen Internetseite manipulierte Vollversionen von Spielen kostenlos heruntergeladen. Sie brannten die Spiele auf CDs und boten sie bei Ebay an. Sie verkauften PC-Spiele wie „Zuma deluxe“, „Safari Island“ oder „Luxor 3“. Über legale Anbieter kann man Vollversionen dieser Spiele spielen, muss aber dafür bezahlen – bis zu 20 Euro pro Stunde Spielzeit.
Die Rechte an den Spielen besitzen deren Entwickler. Die Rechte zum Vertrieb der Spiele über das Internet wurden von den Entwicklern an die Firmen Intenium, Big Fish und Zylom vergeben.
Die Angeklagten hatten keinerlei Recht, die CDs anzubieten und zu verkaufen. Weil sie es dennoch und in großem Umfang taten, mussten bald weitere Ebay-Konten her – auch weil die Drei steuerlich beim Finanzamt nicht auffallen wollten.
Trio heuerte fünf weitere Leute an
Also heuerte das Trio fünf weitere Leute an, die ihre Ebay-Zugänge zur Verfügung stellten. Das war die Geburtsstunde von „lesmiracles“ (5784 Euro Umsatz), „coolplayer 2009“ (93.687 Euro Umsatz), „urs-brings-fun“ (18.098 Euro Umsatz), „sumpfdotterkuh“ (871 Euro), „yvonne091081“, (4524 Euro), „peddy“1956“ (33.420 Euro), „hubsalla 2009“ (90.000 Euro). Die Anzahl der Auktionen schwankte von Konto zu Konto. Bei „dingdong6769“ waren es 17.957. Bei „sumpfdotterkuh“ nur 101.
Der erste Verhandlungstag war allerdings schnell vorüber. Mindesten ein Drittel der Anklageschrift muss nämlich laut Gesetz vorgelesen werden, was bei einem weiteren Termin passieren soll. Die Anwälte der drei Angeklagten legten jedoch gegen dieses Minimum an Lesestunde Widerspruch ein.
In den nächsten Verhandlungstagen vor dem Oberhausener Amtsgericht müssen alle Tattage, Orte und Urheberrechtsverletzungen verlesen werden.