Witten. Beim Wittener Reservecup der Fußballer hatte ein Spieler des VfB Annen II den Schiedsrichter attackiert. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Es waren Szenen, die man beim Sport generell nicht gerne sieht - ob nun draußen oder in der Halle. Beim ITSR-Cup der Reservemannschaften Anfang Januar kam es in der Partie zwischen dem VfB Annen II und dem SV Bommern III zu einer Rudelbildung, nachdem der Unparteiische eine Zeitstrafe verhängt hatte. Der Bruder des betreffenden Akteurs griff daraufhin den Schiedsrichter an, die Partie wurde abgebrochen. Jetzt wurden die Geschehnisse vor der Bochumer Spruchkammer verhandelt.
„Das war schon ein ziemlich heftiger Vorfall“, erklärte Gerd Abstins, Wittener Mitglied des Kreissportgerichts. Der Vorwurf konkret zu der Szene am 6. Januar in der Husemannhalle: mehrfache Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter und dessen Assistenten sowie Beleidigung und Bedrohung. Allein die Mindeststrafe bei einer Tätlichkeit in diesem Bereich beläuft sich schon auf zwölf Monate. „Wir haben dann eine ganze Reihe von Zeugen gehört, die der VfB Annen aufgefahren hatte. Weil es letztlich zu unterschiedlichen Aussagen bezüglich der Schwere des Angriffs kam, entschieden wir auf eine Tätlichkeit im minderschweren Fall“, so Abstins. Die Beschreibungen reichten von einem direkten Schlagen bis zu einem „Wegdrücken der Hand“, wie es Abstins formulierte.
Weitere Beleidigungen aus dem Kreis der Spieler des VfB Annen
Für die tätlichen Angriffe gegen Schiedsrichter Claas Steenebrügge und seine Assistenten bekam der VfB-Spieler eine Sperre von insgesamt zwölf Monaten. Für die danach noch folgende Bedrohung und Beleidigung wurde das Gesamtstrafmaß auf eine Einsatzstrafe von 15 Monaten festgelegt - in diesem Zeitraum darf der betreffende Akteur nicht für seinen Club auflaufen. „Weil der Schiedsrichter in dieser Situation von seinen Assistenten über die Beleidigung informiert wurde, handelte es sich auch nicht um bloßes Hörensagen“, so Abstins.
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Die konkreten Beleidigungen, die noch aus dem Kreis der übrigen VfB-Akteure erfolgten, konnten keinem bestimmten Spieler zugeordnet werden. „Weil das Spiel dann auch noch abgebrochen werden musste, wurden insgesamt noch zusätzlich 300 Euro Strafe verhängt.“ Wegen der Schwere des Vorfalls wurde auf die Aussetzung einer Bewährung verzichtet. „Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der Verein hat nach Bekanntgabe zehn Tage Zeit, in Berufung zu gehen“, ließ das Sportgerichts-Mitglied wissen.
Ob der VfB Annen diese Möglichkeit in Betracht zieht, ist noch offen. „Wir müssen darüber noch sprechen“, so Vorsitzender Wolfgang Aeißen. Weiter wollte er sich - auch zum Verlauf der Verhandlung, an der er selbst teilnahm - nicht äußern.
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