Mülheim. . Das Schuljahr ist zu Ende. Für einige wenige Schüler wird die Enttäuschung groß sein, denn sie werden nicht in die nächste höhere Klasse versetzt oder müssen ihre Ferien für die Vorbereitungen zur rettenden Nachprüfung opfern. Doch ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren gesunken, deutlich sogar.

Das Schuljahr ist zu Ende. Für einige wenige Schüler wird die Enttäuschung groß sein, denn sie werden nicht in die nächste höhere Klasse versetzt oder müssen ihre Ferien für die Vorbereitungen zur rettenden Nachprüfung opfern. Doch ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren gesunken, deutlich sogar.

Simone Dausel, Leiterin der städtischen Grundschule Styrum, Augustastraße, äußert sich deutlich: „Ich halte nichts vom Sitzenbleiben, weil es für die Kindesentwicklung nicht gut sein kann, den Stoff des ganzen Jahres zu wiederholen.“ Auch bestimme das Schulgesetz: „Versetzung ist der Regelfall“, und nehme damit die Schulen bewusst in die Pflicht, dieses Ziel auch zu erreichen. „Wir versuchen Unterricht so zu gestalten, dass jedes Kind mitkommt“, so die Pädagogin.

Positiv und wichtig findet sie die Schuleingangsphase der ersten und zweiten Klasse, die drei Jahre dauern darf. Das sei vor allem an ihrer Schule ganz wichtig, denn die Kinder hätten sehr unterschiedliche Voraussetzungen. Es gebe Kinder, die nach der ersten Klasse direkt in die dritte gehen könnten, andere benötigten die drei Jahre. Ein Junge wiederhole an ihrer Schule die dritte Klasse wegen seiner Fehlzeiten, ansonsten gebe es keinen einzigen Sitzenbleiber.

Individuelle Fördermaßnahmen führen zur Versetzung

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Magnus Tewes, Leiter des Karl-Ziegler-Gymnasiums, blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung zurück und sieht eine deutliche Verbesserung an den Gymnasien dank individueller Fördermaßnahmen, Hausaufgaben- und Feriennachhilfen. „Sind früher rund zehn Prozent der Schüler pro Stufe nicht versetzt worden, kommt eine Nichtversetzung heute nur noch ganz vereinzelt vor.“ An seinem Gymnasium seien aktuell acht Schüler gefährdet, es bestehe aber noch die Versetzungsmöglichkeit durch eine erfolgreiche Nachprüfung. Am Ende der Erprobungsstufe werde entschieden, ob die Schüler auf dem Gymnasium bleiben können.

Falls nicht, sei die Entscheidung für die Eltern, ihr Kind auf einer anderen Schulform anzumelden, verpflichtend. Der Anteil der Abgänge liege bei sechs bis acht Schülern pro Jahr. „Wir müssen nachweisen, dass wir gefördert haben, wenn absehbar war, dass ein Schüler nicht erfolgreich mitarbeitet“, erklärt Tewes. Auch die Anzahl der Nachprüfungen sei zurückgegangen.

„Bei uns gibt es kein Sitzenbleiben“, erklärt Schulleiterin Ingrid Lürig von der Willy-Brandt-Gesamtschule, nur in der Klasse neun. Aber das sei sehr selten und mache aus ihrer Sicht keinen Sinn. Es komme allerdings vor, dass Schüler freiwillig eine Klasse wiederholen, wenn sie keine qualifizierte Fachoberschulreife bekommen.