Region. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die geplante bundesweite Corona-Notbremse vorgestellt. Tritt sie in Kraft, hat sie Auswirkungen auf den Sport.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, als sie Dienstagmittag den Gesetzesentwurf für die bundesweite Corona-Notbremse vorstellte - die auch den Sport beeinflussen soll . Diese Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes sei ein „wichtiger und dringender Beschluss, wie es weitergehen soll“ und würde für Stringenz sorgen.

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Die Umsetzung der Notbremse sei nun keine Auslegungssache mehr. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, so sollen die Schutzmaßnahmen ab dem übernächsten Tag in Kraft treten. Liegt der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, sollen die Maßnahmen wieder außer Kraft treten.

Nur noch Individualsport wäre möglich

Wird die Ergänzung angenommen, droht dem Amateursport Folgendes: Nur die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands wäre erlaubt.

Einzeltraining im Tennis wäre zum Beispiel wohl weiterhin möglich. Fußballtraining allerdings nicht. Auch nicht für Kinder - wie es aktuell bei vielen Vereinen der Fall ist. Ebenfalls wäre es durch die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr verboten, alleine zu joggen.

Fußball-Jugendtraining wie hier von der E-Jugend der SG Welper in Hattingen, wäre bei einer Durchsetzung der Corona-Notbremse nicht mehr möglich.
Fußball-Jugendtraining wie hier von der E-Jugend der SG Welper in Hattingen, wäre bei einer Durchsetzung der Corona-Notbremse nicht mehr möglich. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Profisportler der Bundes- und Landeskader dürften ihren Sport indes weiterhin ausüben, wenn keine Zuschauer zugelassen sind und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Medizinisch notwendige sportliche Betätigungen, wie zum Beispiel Reha-Maßnahmen, zählen nicht als Ausübung von Sport im Sinne der Vorschrift, da bei solchen Betätigungen der medizinische Charakter den sportiven Aspekt überwiegt.

In der Gesetzesvorlage heißt es: „Die Beschränkung der Ausübung von Sportarten dient der notwendigen Kontaktreduzierung, da andernfalls das Infektionsgeschehen droht, außer Kontrolle zu geraten. Insbesondere Mannschaftssportarten sind wegen des regelmäßigen engen Kontakts derzeit nur nach den angeordneten Einschränkungen auszuüben, um einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu vermeiden.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht vom Licht am Ende des Tunnels

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Diese Notbremse sei „überfällig, denn die Lage ist ernst. Wir alle müssen sie ernst nehmen. Die dritte Welle der Pandemie hat unser Land fest im Griff. Das sagen die aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts, das sagt der R-Wert und das sagen die Zahlen der belegten Intensivbetten“, so Merkel.

Die Bürger würden Nachvollziehbarkeit und Klarheit fordern. „Deshalb ist es notwendig, unsere Zusammenarbeit auf neue Füße zu stellen“, sagt die Bundeskanzlerin. Dass die Einschränkungen hart seien, sei ihr bewusst.

Allerdings haben „wir es schon einmal geschafft, die Zahl der Ansteckungen auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren. Das kann und wird uns auch wieder gelingen. Während wir uns auf diese Entbehrungen und Freiheitsbeschränkungen einstellen, läuft die Impfkampagne. Und die läuft von Tag zu Tag besser. Seit die Hausärzte dazugekommen sind und auch die Betriebsärzte, gehen wir dem Licht am Ende des Tunnels immer mehr entgegen.“

Gesetzesentwurf könnte diese oder nächste Woche in Kraft treten

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Der Gesetzesentwurf wird nun den Fraktionen der CDU, CSU und SPD zur Verfügung gestellt, ehe es Beratungen im deutschen Bundestag gibt. Sollte das Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren, tritt es in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist aber nicht zwingend erforderlich, er könnte ohne diese allerdings Einspruch erheben.

Ob dies mit einem beschleunigten Verfahren, für welches eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich wäre, noch in dieser Woche oder erst in der nächsten Woche passieren wird, ist noch nicht klar. Die Länder könnten dem allerdings zuvorkommen und die Gesetzesvorlage bereits umsetzen. „Je schneller es geht, umso besser ist es“, so Merkel.