Herne/Wanne-Eickel. Der DFB reagiert auf die Krise durch das Coronavirus. Der Weg ist jetzt frei für den Fußballverband Westfalen, eine Entscheidung zu treffen.
Vor dem März 2020, vor der Coronavirus-Pandemie, hätte man gesagt: Reinhold Spohn, der Vorsitzende des Fußballkreises Herne, hat als Vorsitzender des Verbands-Fußball-Ausschusses im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) in diesen Tagen und Wochen viel zu tun und ist viel unterwegs.
Jetzt, zur Zeit der Coronakrise, ist Reinhold Spohn natürlich nicht unterwegs. Zu tun aber gibt es reichlich.
Der DFB hat sich an diesem Freitag gemeldet und einige Anpassungen in der Spielordnung vorgenommen, die dem Westdeutschen Fußballverband mit dem FLVW und den anderen beiden Landesverbänden die Möglichkeit geben, flexibel auf mögliche Entwicklungen zu reagieren.
Coronavirus-Pandemie: Die nächste Videokonferenz wartet schon
Reinhold Spohn hat an diesem Freitag nur ganz kurz Zeit – denn auf ihn wartet schon die nächste Videokonferenz. Aber so viel: die Anpassungen durch den DFB begrüße er, sagt er.
Zuletzt hatte er noch daran erinnert, als Frist zur Aussetzung des Spielbetriebs werde noch der 19. April gelten. Aber Spohn sagte Ende der vorigen Woche gleichzeitig schon: „So lange, bis im Regionalverband etwas anderes beschlossen wird.“
„Ich gehe davon aus, dass zeitnah entschieden wird“
Der Weg ist nun frei für Änderungen, und Spohn sagt: „Wir müssen jetzt sehen, was wir inwieweit umsetzen. Ich gehe aber davon aus, dass darüber zeitnah entschieden wird.“
Die nächsten Telefon- und Videokonferenzen stehen damit an, nachdem der Deutsche Fußball-Bund auf die anhaltende Corona-Krise reagiert und umfassende „Anpassungen“ in der DFB-Spielordnung und in der DFB-Jugendordnung vorgenommen hat.
Zeitlich und bei Regelungen flexibler
Dadurch können die Landesverbände nicht nur zeitlich flexibler reagieren, sondern auch Regelungen angleichen.
Die Änderungen seien bis 30. Juni 2021 gültig. Mit Beginn der Spielzeit 2021/22 sollen wieder die vorherigen Bestimmungen gelten, teilt der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) mit.
„Durch die Anpassungen der DFB-Spiel- und Jugendordnung verfügen der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) und alle anderen Landes- und Regionalverbände über eine maximale Flexibilität. Das haben wir uns gewünscht“, wird Manfred Schnieders, FLVW-Vizepräsident, zitiert.
Die wichtigsten Änderungen
Sollte die Saison 2019/2020 nicht zu Ende gespielt werden können, können die Landesverbände über Auf- und Abstieg oder sich für eine Nichtwertung der Saison entscheiden.
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Von den Terminen 1. Juli (Saisonbeginn) und 30. Juni des Folgejahres (Saisonende) sind Abweichungen möglich – falls Spiele über den 30. Juni dieses Jahres hinaus nötig sein sollten, um die Saison sportlich abzuschließen. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/22 könnte dann verschoben werden.
Dazu sagt DFB-Vizepräsident Rainer Koch: „Die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden und das Spieljahr 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen.“
Die regulären Wechselperioden und Stichtage für Vereinswechsel können durch die Landesverbände verschoben werden.
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Normalerweise können Amateure den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs wechseln, wenn sie sechs Monate lang kein Spiel bestritten haben. Die Landesverbände können nun festlegen, dass bei der Berechnung die spielfreie Zeit während der Coronakrise nicht mit eingerechnet wird.