Sprockhövel. Immer wieder gibt es Strafen, zum Beispiel wegen Pyrotechnik. Die TSG Sprockhövel hat einen Vorschlag. Teils sind dem Kreis die Hände gebunden.

Einen Clinch mit dem Fußballkreis Hagen möchte niemand, das machen Patrick Rohde und Melanie Strehle von Anfang an klar. Die beiden Verantwortlichen für die Jugend bei der TSG Sprockhövel haben dennoch Redebedarf.

„Es geht darum, wie wir mehr zueinanderfinden können. Wie Vereine, Verantwortliche und der Kreis zusammenpassen. Aktuell habe ich das Gefühl, dass sich der Kreis und die Klubs oft eher gegenüberstehen“, sagt Rohde und wünscht sich mehr Kommunikation.

Es gibt einige Fälle, die zuletzt für Staunen und Unmut bei der TSG sorgten.

Ab wann gilt ein Gegenstand als Pyrotechnik?

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Zum Beispiel drohte dem Klub zunächst eine Strafe von 500 Euro für das Abbrennen von „pyrotechnischen Gegenständen“ beim 5:2-Erfolg im Kreispokal-Finale der D1-Jugend gegen den SV Boele-Kabel am 1. Mai. „Da hat ein 13-Jähriger eine Feuerfontäne angesteckt, die man sonst auf einen Kuchen draufsteckt“ lässt Rohde Unverständnis durchblicken.

Michael van Osten, der Vorsitzende des Kreisjugendausschusses stellt das Geschehene etwas anders da. Es sei schon im Vorfeld der Partie zum Abbrennen von Pyrotechnik gekommen. „Da ist es auch egal, ob es eine kleine oder eine große Fackel ist. Pyrotechnik ist auf Sportplätzen in Deutschland nicht erlaubt“, so van Osten. Er selbst habe daraufhin das Gespräch mit den Jugendlichen gesucht.

„Nachdem Sprockhövel ein Tor schoss, wurde wieder gezündelt. Ich habe dann mit klaren Worten durchgesagt, dass sie es bitte ausmachen sollen. Nach Spielende liefen zwei Jungs dann mit Fackeln auf den Kunstrasen. Was da passieren kann, kann sich jeder ausmalen“, sagt van Osten. Er habe laut gesagt, dass die Strafe bis zu 500 Euro betragen könne, und habe mit den beiden Jugendlichen deutlich gesprochen. Am Ende habe man sich auf eine Strafe von 50 Euro auf kleiner Ebene geeinigt und den Vorfall nicht auf höhere Ebene abgegeben.

TSG Sprockhövel weist die Vorwürfe von Rassismus weit von sich

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Ein anderes Beispiel: Nach dem Abbruch der A2-Jugend gegen den SV Horst-Emscher, bei dem Trainer Marc-André Buchholz vom Gelsenkirchener Trainer ins Gesicht geschlagen wurde und ins Krankenhaus musste, wurden Buchholz rassistische Aussagen vorgeworfen, die er abstritt. Die Folge waren 250 Euro Strafe für den Trainer Horst-Emschers und 100 für Buchholz. „Da verstehe ich die Verhältnismäßigkeit dann nicht“, sagt Melanie Strehle.

Bei der A1-Jugend kam es Anfang März nach der Partie zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. „Einer von Theesen hat einem von uns ins Gesicht geschlagen. Daraufhin mussten die Vereine eine Stellungnahme abgeben, weil der Schiedsrichter die Rudelbildung eingetragen hat“, so Rohde. Von der Seite des VfL Theesen sei die Aussage gefallen, der TSG zuzuordnende Zuschauer hätten sich rassistisch geäußert.

Patrick Rohde ist Jugendleiter bei der TSG Sprockhövel.
Patrick Rohde ist Jugendleiter bei der TSG Sprockhövel. © FUNKE Foto Services | Dirk A. Friedrich

„Es gab eine sechsstündige Verhandlung, die Aussagen wurden aber nicht hinterfragt und am Ende mussten wir als Verein höhere Strafen zahlen, als Theesen“, sagt Rohde. Dabei gehe es sowohl um das Geld, die Entscheidung des Sportgerichts als letzte Instanz, als auch um die Signalwirkung der Formulierungen, die in der Offiziellen Mitteilungen veröffentlicht werden. Denn die bekommen auch die anderen Klubs. „Wir sind in keiner Weise rassistisch. Es ist schlimm, wenn so etwas haften bleiben könnte“, betont Strehle.

Ein Teil der Gebühren wird automatisch verhängt

Michael van Osten konnte sich dazu nicht äußern, denn diese Vorfälle sind keine Sache des Kreisjugendausschusses, sondern der überkreislichen Instanzen. Grundsätzlich käme ein Teil der Formulierungen auch automatisch zustande, selbst wenn der Staffelleiter in der Offiziellen Mitteilung als Redakteur angegeben sei.

So zum Beispiel bei den vergleichsweise kleinen Strafen, die im Laufe einer Saison zu einem großen Batzen Geld werden können. Aus der aktuellen Verwaltungsordnung geht zum Beispiel hervor, dass jede Verspätung oder Unterlassung der Meldung des Spielergebnisses 15 Euro kostet. Für die Nichterfolgung der Freigabe des Spielberichts bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn oder die fehlende Kenntnisnahme des Spielberichts nach Bearbeitung des Schiedsrichters zahlt ein Verein 10 Euro. Je nach Ligazugehörigkeit erhöht sich dies. Zahlreiche weitere Dinge sind geregelt.

„Wenn ein Spielergebnis nicht pünktlich eingetragen wird, dann wird über das Medium DFB-Medien automatisch das Ordnungsgeld verhängt“, erklärt van Osten. Da seien dem Kreis die Hände gebunden.

Der Dialog kann helfen – wie bei den Minikickern

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Teilweise sei es aber auch die Struktur, die es erschwert, alles richtig zu machen, sagen Rohde und Strehle. „Einmal musste ein gegnerischer Trainer vor Abpfiff der Partie weg. Er hatte den Spielbericht vor Anpfiff aber nicht freigegeben. Unser Trainer hatte somit keinerlei Möglichkeit, an den Spielbericht ranzukommen. Am Ende mussten wir 15 Euro Strafe zahlen, obwohl man nichts machen konnte. Vom Kreis hieß es dann, wir hätten ohne die Freigabe vor Anpfiff gar nicht spielen dürfen“, sagt Rohde.

Schlussendlich läuft es immer auf das Gleiche hinaus: „Das Ehrenamt auf Kreisebene passt nicht immer mit der Strafe zusammen, die man bekommt“, sagt Rohde. Und Strehle ergänzt: „Es geht hier um Fehler im System an sich. Warum vereinfacht man diese Dinge nicht? Diese Problematik werden ja nicht nur wir haben.“ Die beiden wünschen sich eine konstruktivere, einfachere und transparentere Umsetzung der Durchsetzungsbestimmungen sowie eine verbesserte Kommunikation. Zum Beispiel könne man diese doch durch auf den Kreis zugeschnittene Videotutorials erreichen.

Dass der Dialog helfen könne, habe die Vergangenheit schon gezeigt. So sei es zum Beispiel nicht mehr nötig, im DFBnet einen Schiedsrichter bei den Minikickern einzutragen, den es dort sowieso nicht gibt. Strafen dafür wurden bis vor der letzten Saison jedoch schon verhängt – genauso, wie für das Fehlen des Eintrages eines Ordnungsdienstes oder eines Schiedsrichterbetreuers bei höheren Fußballjugenden.

Der Kreis wünscht sich ebenfalls mehr und bessere Kommunikation

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Michael van Osten findet, dass Kommunikation keine Einbahnstraße sei. „Wir haben den jährlichen Staffelkreistag, bei denen wir den Vereinen immer sagen, dass es die allgemeinen Bestimmungen, die Satzungen gibt. Die Vereine können ja gar nicht alles wissen. Aber es wäre wichtig, wenn man wenigstens die Durchführungsbestimmungen für den Jugendfußball auf Kreisebene halbwegs kennen würde“, sagt van Osten und betont, dass die Klubs sich bei Problemen immer bei den Kreismitarbeitern melden könnten.

„Aber wenn wir von nichts wissen, können wir auch nichts tun.“ Auch Schulungsangebote seien eine Möglichkeit, Strafen zu verhindern. „Wir sagen immer wieder, dass wir herzlich gerne zu den Vereinen rauskommen, wenn zum Beispiel neue Trainer anfangen. Aber in den vergangenen zehn Jahren haben nur drei von 40 Klubs dieses Angebot genutzt“, so van Osten. Seit Jahrzehnten kämpfe er mit seinen Kollegen darum, dass es die Informationen vom Kreis bis in die einzelnen Teams schaffen würden – leider meistens vergeblich.

Natürlich sei er sehr stark an die Satzungen gebunden, würde sich selbst manchmal etwas mehr Freiheit dabei wünschen, doch der Knackpunkt sei immer die Kontaktaufnahme – auch nach schon gemeldeten Strafen. „Die Vereine sollen uns eine Mail schreiben, dann haben wir vielleicht die Möglichkeit, etwas zu ändern. Alles, was man so klären kann, versuchen wir und wird in den seltensten Fällen zu Ordnungsgeldern führen. Wir wollen doch selbst keine nehmen.“

Das eingenommene Geld geht zu einem großen Teil in die Ausbildung der Spieler bei den Auswahlmannschaften

  • Die Ordnungsgelder, die die Vereine zu entrichten haben, werden vom Westdeutschen Fußballverband festgelegt. Das ist der größte Fachsportverband in Nordrhein-Westfalen und einer von fünf Regionalverbänden des Deutschen Fußball-Bundes. Unter ihm sind der Fußballverband Westfalen, der Fußballverband Niederrhein und der Fußballverband Mittelrhein als Mitgliedsverbände organisiert.
  • Teilweise muss der Fußballkreis Hagen auch Abgabenzahlen. „Wir müssen zum Beispiel Gebühren an das Medium DFB-Medien zahlen. Auch gibt es für uns Strafen, wenn etwas nicht pünktlich eingegeben oder abgegeben wird“, sagt Michael van Osten, der Vorsitzende des Jugendausschusses des Kreises Hagen.
  • Die eingenommenen Gelder werden zu einem großen Teil für die Ausbildung der Kinder in den Auswahlmannschaften eingesetzt.
  • „Zudem zahlen wir den Kreismitarbeitern für Sitzungen ein Kilometergeld und eine kleine Umkostenpauschale von acht Euro. Wir sind als Kreiskasse auch nur eine Unterkasse des FLVW Das Geld, welches eingenommen wird, ist also Geld des Fußballverbandes“, so van Osten.

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