Region. Der Handballverband Westfalen hat seine Gebührenordnung angepasst. Das kostet eine Spielverlegung, eine Oberliga-Mannschaft und eine Ehrennadel.

Zum neuen Jahr hat der Handballverband Westfalen (HVW) Änderungen in der Gebührenordnung beschlossen. Die Höhe der Beiträge und Gebühren werden durch das erweiterte Präsidium beschlossen. Alle Gebühren sind innerhalb einer Zahlungsfrist zu zahlen.

Sollten die Vereine auch nach einer Mahnung nicht zahlen, kann der Handballverband Westfalen gegen Vereine, Kreise und Personen Abteilungssperren, Mannschaftssperren oder persönliche Sperren aussprechen.

Die Sperre endet mit Nachweis der Zahlung, spätestens mit dem Zahlungseingang auf dem Bankkonto des HVW.

Bei- und Austrittsgebühren

  • Bearbeitung eines Aufnahmeantrag: 25 Euro
  • Erlöschen der Mitgliedschaft: 25 Euro
  • Bildung, Abänderung oder Aufhebung einer Spielgemeinschaft jeweils: 25 Euro

Organisationsbeitrag

  • Organisationsbeitrag Handballkreise: 150 Euro
  • Ordentliches Mitglied (mit Spielbetrieb): 250 Euro
  • Spielgemeinschaft: 150 Euro
  • passive Mitgliedschaft (kein Spielbetrieb): 125 Euro
  • Bei nicht erteilter SEPA-Lastschriftermächtigung erhöht sich der jeweilige Beitrag um 50 Euro

Meldegelder/Spielbeiträge Spielbetrieb (ab Saison 2023/2024)

  • Männer-Oberliga: 1700 Euro
  • Männer-Verbandsliga: 1000 Euro
  • Männer-Landesliga: 750 Euro
  • Frauen-Oberliga: 800 Euro
  • Frauen-Verbandsliga: 600 Euro
  • Frauen-Landesliga: 500 Euro
  • Zusätzliche Gebühr für Teams aus anderen Landesverbänden: 150 Euro

Spielausweise/Spielberechtigung

  • Vertragsanzeige (Spieler mit vertraglicher Bindung): 7 Euro
  • vorzeitige Vertragsauflösung: 8 Euro
  • Pauschales Umschreiben aller Spielausweise eines Vereins bei Namensänderung des Vereins: 50 Euro
  • Löschen/Archivieren eines Spielausweises bei aufgelösten/ausgetretenen Vereinen: 7 Euro

Spielausweiseverwaltung (Bearbeitung/Kontrolle etc.)

  • Für erteilte und am 1. Januar bestehende Spielberechtigungen jährlich je Spielausweis: 2 Euro

Mahngebühren

  • Mahnung, Verfügung einer Sperre, Aufhebung einer Sperre, Rücklastschrift: jeweils 15 Euro (zzgl. Fremdgebühren)

Ehrungen

  • Ehrennadeln des HVW (Bronze, Silber, Gold) mit Urkunde: jeweils 25 Euro

Lizenzen

  • Neuausstellung C-Lizenz und B-Lizenz: jeweils 25 Euro
  • Verlängerung C-Lizenz und B-Lizenz: jeweils 15 Euro

Sonstige Gebühren

  • Verlegung von Spielen Erwachsene: 40 Euro
  • Verlegung von Spielen Jugend: 20 Euro
  • Bescheide der spielleitenden Stellen ohne weitergehende Sperre: 5 Euro
  • Bescheide der spielleitenden Stellen mit weitergehender Sperre: 15 Euro
  • Bescheide der Verwaltungsinstanzen: 15 Euro
  • Überprüfung der Spielberechtigung/Festspielens je Spiel: 15 Euro
  • Postversand bei fehlender oder fehlerhafter Mailadresse im Verwaltungssystem Phönix: 10 Euro
  • Nach Fristsetzung von 14 Tagen fehlende oder fehlerhafte Post- oder Rechnungsanschrift im Verwaltungssystem Phönix: 50 Euro
  • Nicht erfolgte Jahresmeldung nach Fristsetzung im Verfahren Phönix: 50 Euro
  • Nicht erfolgte Bestandszahlen-Meldung an den LSB nach Fristsetzung: 50 Euro
  • Gnadengesuche: 100 Euro

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