Kamen/Gladbeck. FSM Gladbeck bleibt aus dem FLVW ausgeschlossen. Dieses Urteil traf das Verbandssportgericht. Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht.
In Ückendorf feierte FSM Gladbeck vor wenigen Tagen den größten Erfolg der noch jungen Vereinsgeschichte. Der sportlich errungene Aufstieg der Mannschaft von Trainer Engin Canikli in die Fußball-Bezirksliga könnte sich allerdings als wertlos erweisen. Denn das Verbandssportgericht hat am Dienstagabend (14. Juni) in einem schriftlichen Verfahren entschieden, dass der Klub aus dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) ausgeschlossen bleibt.
„FSM Gladbeck konnte die Gemeinnützigkeit nicht nachweisen“, erklärte FLVW-Sprecherin Meike Ebbert auf Anfrage der WAZ, „und der Verein konnte auch fehlende Unterlagen zum Nachweis der Gemeinnützigkeit nicht beibringen.“
FSM Gladbeck: Widerspruchsfrist endet am 24. Juni
Abgeschlossen ist der Fall FSM Gladbeck damit aber immer noch nicht. Die Gladbecker können das Urteil des Verbandssportgerichts nämlich anfechten und haben, um Widerspruch einzulegen, zehn Tage Zeit, also bis zum 24. Juni. Weil das so ist, müssen die Sportfreunde Bulmke, die ja das Aufstiegsendspiel Mitte vergangener Woche gegen FSM Gladbeck in Ückendorf mit 2:4 verloren haben, ihr zweites Entscheidungsspiel gegen den Dortmunder Verein Eving Selimiye Spor am Donnerstag, 16. Juni, vorsorglich austragen.
Anfang November des vergangenen Jahres war FSM aus dem Stadtsportverband Gladbeck ausgeschlossen worden, weil der Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit schuldig geblieben war. Daraufhin befasste sich auch der Sportausschuss mit der Angelegenheit.
Entzug der Sportanlage Hartmannnshof droht
Der zeigte den Brauckern Anfang Dezember sozusagen eine dunkelgelbe Karte. Dem Klub wurde eine Frist bis zum 30. März 2022 gesetzt, um die erforderlichen Unterlagen beizubringen. Sollte das nicht geschehen, so die Botschaft, werde dem Verein die Sportanlage am Hartmannshof entzogen. FSM-Vorsitzender Musa Colak, der am Mittwoch (15. Juni) für die WAZ nicht zu erreichen war, beteuerte seinerzeit, „mit Hochdruck daran zu arbeiten“.
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Schließlich befasste sich auch der FLVW mit dem Fall. Und auch der westfälische Verband forderte die Braucker vergebens auf, die Dokumente zum Nachweis der Gemeinnützigkeit vollständig vorzulegen. Daraufhin schloss das FLVW-Präsidium Anfang Mai den Klub aus dem FLVW aus.
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