Witten/Gladbeck. Handball-Oberligist VfL Gladbeck startet mit drei Heimspielen in Folge in die neue Saison. Der TuS Bommern tauschte mit Rot-Weiß das Heimrecht.

Die Flutkatastrophe in NRW hat auch Auswirkungen auf den Spielplan der Handball-Oberliga: Der TuS Bommern tauschte jetzt, weil in seiner Halle der Boden unterspült worden ist, mit dem VfL Gladbeck das Heimrecht der für den 11. September angesetzten Partie des zweiten Spieltages.

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Die beiden Mannschaften treffen nun erst in Gladbeck aufeinander und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, in Witten. Damit starten die Rot-Weißen mit drei Heimspielen in Folge in die Runde 21/22 der Oberliga Westfalen.

Am ersten Spieltag empfängt der VfL Gladbeck den TuS Bommern

Zum Auftakt empfangen die VfLer am Samstag, 4. September, den HTV Hemer, danach den TuS Bommern und schließlich am 18. September Aufsteiger HSG Gevelsberg-Silschede. Erstmals auswärts stellen sich die Gladbecker am 25. September beim HSC Haltern-Sythen vor.

Das vorerst letzte Oberliga-Heimspiel des VfL Gladbeck fand am 3. Oktober des vergangenen Jahres statt, Die Rot-Weißen, hier mit Björn Sankalla (Nummer 4), bezwangen seinerzeit den VfL Eintracht Hagen II.
Das vorerst letzte Oberliga-Heimspiel des VfL Gladbeck fand am 3. Oktober des vergangenen Jahres statt, Die Rot-Weißen, hier mit Björn Sankalla (Nummer 4), bezwangen seinerzeit den VfL Eintracht Hagen II. © FUNKE Foto Services | Frank Oppitz

Beim TuS Bommern sorgt der unterspülte Hallenboden für Probleme. „Wir müssen die Unterkonstruktion trocknen lassen“, so Vorsitzender Gerhard Abstins zur Wittener WAZ. „Dazu müssen um die 50 Löcher in den Oberboden gebohrt werden.“

In Bommern verlegen sie die Trainingseinheiten in andere Räume

Ein Gutachter sei bereits vor Ort gewesen. Viel mehr könne man derzeit nicht machen, außer zu warten. Denn sowohl Gutachter als auch Spezialfirmen „haben dieser Tage durchaus genug zu tun.“

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Die Trainings werden, so gut es geht, in die Gymnastik- und Technikräume verlegt. „Bis Ende September“, vermutet Abstins werde die Halle nicht für den Trainings- und Spielbetrieb nutzbar sein.

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