Ruhrgebiet. Die Zahl der Vereine steigt seit Jahrzehnten und hat 2017 die Marke von 600.000 überschritten: Deutschlands Klubs zählen rund 50 Mio. Mitglieder.

Der älteste Sportverein der Welt ist wahrscheinlich die Hamburger Turnerschaft von 1816. Den Klub gibt es nach über 200 Jahren immer noch. Heute versammelt er unter seinem Dach rund 5000 Mitglieder, die in über 20 Abteilungen den unterschiedlichsten Sportarten nachgehen. Erst wenige Wochen alt ist dagegen einer der jüngsten Vereine der Republik: Schacht 11 Bottrop zählt seit seiner Gründung 30 Mitglieder und eine einzige Sportmannschaft.

Wer in Deutschland mit einem rechtsfähigen, also eingetragenen Verein, durchstarten will, steht bei der Gründung vor einigen Herausforderungen. Wir listen die acht entscheidenden Schritte zur Vereinsgründung auf.

Die acht Schritte zum Verein

1) Gründungsteam bilden

  • Für die Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Diese sollten ein gemeinsames Interesse und Ziel verfolgen, das den Vereinszweck bildet.

2) Vereinszweck und Satzung festlegen

  • Definition des Vereinszwecks: Der Zweck des Vereins muss klar und deutlich definiert werden. Dies kann z.B. die Förderung des Sports sein.
  • Erstellung der Satzung: Die Satzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins und muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Mindestens müssen folgende Punkte enthalten sein: 1) Name und Sitz des Vereins, 2) Vereinszweck, 3) Mitgliedschaftsbedingungen (Eintritt, Austritt, Ausschluss), 4) Beiträge und Gebühren, 5) Organe des Vereins (Vorstand, Mitgliederversammlung etc.) und deren Zuständigkeiten, 6) Regelungen zur Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, 7) Bestimmungen zur Satzungsänderung, 8) Bestimmungen zur Auflösung des Vereins.
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3) Gründungsversammlung abhalten

  • Einberufung der Gründungsversammlung: Die Gründungsmitglieder treffen sich zur Gründungsversammlung.
  • Beschluss der Satzung: Die Satzung wird diskutiert, gegebenenfalls angepasst und von den Gründungsmitgliedern offiziell beschlossen.
  • Wahl des Vorstands: Ein Vorstand wird gewählt. Dieser muss aus mindestens zwei Personen bestehen (Vorsitzender und Stellvertreter).

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4) Satzung und Gründungsprotokoll erstellen

  • Anfertigung der Satzung: Die beschlossene Satzung wird schriftlich festgehalten.
  • Erstellung des Gründungsprotokolls: Ein Protokoll der Gründungsversammlung wird angefertigt. Dieses Protokoll muss die Beschlüsse der Versammlung, insbesondere die Annahme der Satzung und die Wahl des Vorstands, dokumentieren. Beide Dokumente werden von den anwesenden Gründungsmitgliedern unterschrieben.

5) Notarielle Beglaubigung

  • Beglaubigung der Unterschriften: Die Unterschriften der Vorstandsmitglieder unter der Satzung müssen notariell beglaubigt werden. Dazu besuchen die Vorstandsmitglieder einen Notar, der die Unterschriften bestätigt.

6) Eintragung ins Vereinsregister

  • Anmeldung beim Amtsgericht: Der Verein muss beim zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister) angemeldet werden. Hierzu sind die folgenden Unterlagen einzureichen: a) Notariell beglaubigte Satzung, b) das von den Gründungsmitgliedern unterschriebene Gründungsprotokoll, c) Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister.
  • Eintragung und Rechtsfähigkeit: Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Verein ins Vereinsregister eingetragen und erhält den Zusatz „e.V.“ (eingetragener Verein). Mit der Eintragung erlangt der Verein Rechtsfähigkeit, das heißt, er kann als juristische Person Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

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7) Steuerliche Anmeldung

  • Anmeldung beim Finanzamt: Der Verein muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, um die Gemeinnützigkeit prüfen zu lassen. Hierfür sind die Satzung und ein ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
  • Prüfung der Gemeinnützigkeit: Das Finanzamt prüft, ob der Vereinszweck und die Satzung den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entsprechen. Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird ein Freistellungsbescheid ausgestellt, der den Verein von bestimmten Steuern befreit und es ihm ermöglicht, Spendenquittungen auszustellen.

8) Mitglieder werben und Vereinsarbeit beginnen

  • Mitgliedergewinnung: Neue Mitglieder werden geworben, um die Basis des Vereins zu stärken.
  • Aufnahme der Vereinsaktivitäten: Der Verein beginnt mit seinen geplanten Aktivitäten gemäß dem festgelegten Vereinszweck. Regelmäßige Treffen, Veranstaltungen und andere Vereinsaktivitäten werden organisiert.
  • Spiel- und Sportbetrieb: Um an offiziellen Vereinswettbewerben (Ligabetrieb, Pokalwettkämpfe) teilnehmen zu können, muss der Verein beim zuständigen Sportfachverband angemeldet werden.

In Deutschland gibt es mehr als 600.000 Vereine, in denen über 50 Millionen Menschen gemeinsamen Zielen nacheifern. Darunter sind rund 87.000 Sportvereine mit 28 Millionen Mitgliedern. Der Bundesverband der Vereine und des Ehrenamts beziffert den jährlichen Wert der ehrenamtlich geleisteten Arbeit in den Vereinen mit rund 40 Mrd. Euro. Noch höher wird die Bruttowertschöpfung eingeschätzt. Sie liege bei 4,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und betrage 90 Mrd. Euro.

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