Einen Tag nach der Entscheidung erklären die Geschäftsführer des VfL Bochum, warum sie für die Einführung des Videobeweises gestimmt haben.
Auch der VfL Bochum stimmte für die Einführung des Video-Beweises in der 2. Bundesliga ab der kommenden Saison. Hatten sich die Geschäftsführer des VfL im Vorfeld noch nicht öffentlich zu einer Entscheidung durchgerungen, erklärten sie am Tag nach der Zusammenkunft der Zweitliga-Vertreter in Frankfurt am Main ihre Position.
Solidarität zwischen erster und zweiter Liga
Ilja Kaenzig, Sprecher der VfL-Geschäftsführung, und Sebastian Schindzielorz, Geschäftsführer Sport, zitiert der Verein so: „Der wichtigste Grund für die Einführung in der 2. Bundesliga ist die maximal mögliche Schaffung gleicher Voraussetzungen für die Erst- und Zweitliga-Klubs. Im deutschen Profifußball müssen Schiedsrichterentscheidungen auf einheitlicher Basis getroffen werden. Mit dieser Entscheidung wird zudem die Solidargemeinschaft der Bundesliga- und Zweitliga-Klubs dokumentiert sowie gestärkt.“ Die Entscheidung pro Videobeweis fiel aber nicht einstimmig, mindestens ein Klub - der FC Magdeburg - votierte dagegen.
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Während der Testphase des Video-Assistenten in der 2. Bundesliga in der laufenden Spielzeit wurden bisher insgesamt 55 gravierende Fehlentscheidungen festgestellt, von denen 62 Prozent das Endergebnis direkt beeinflusst haben.
Traditionen pflegen - Innovationen fördern
Den Verantwortlichen des VfL sei bewusst, dass es auch nach der Einführung des Videobeweises in bestimmten Szenen im Spiel zu Diskussionen kommen werde. Das primäre Ziel sei es aber, den Fußball gerechter zu machen. „Unabhängig von der Einführung des Videobeweises bleibt der VfL natürlich weiterhin seiner Strategie treu, Traditionen zu pflegen, sich gleichzeitig aber auch offen gegenüber Innovationen zu zeigen, sofern diese dem Interesse sowie dem zukünftigen sportlichen, wirtschaftlichen und strukturellem Erfolg des Klubs dienen“, so die Geschäftsführung. Fakt ist: Auf jeden Verein kommen pro Saison Mehrkosten in Höhe von rund 200.000 Euro zu.