Gelsenkirchen. Es bleibt dabei: Die Champions-League-Partie zwischen Schalke 04 und Galatasaray Istanbul wird mit 1:1-Unentschieden gewertet. Die Uefa wies am frühen Abend den Protest der Schalker gegen die Spielwertung zurück. Der Revierklub zweifelte an der Spielberechtigung des Galatasaray-Angreifers Drogba.
Die Europäische Fußball-Union hat den Einspruch des FC Schalke 04 gegen die Wertung des 1:1 im Achtelfinal-Hinspiel der Champions League bei Galatasaray Istanbul abgelehnt. Das bestätigte die UEFA am Mittwochabend auf Anfrage.
Der Revierklub reagierte auf das Urteil gelassen: „Wir haben von Anfang immer betont, dass es uns um eine Klärung des Sachverhalts ging. Dies war allein über den formalen Weg des Einspruchs möglich, weil nur so die erforderlichen Dokumente geprüft werden konnten. Dies ist nun geschehen. Wir werden das Urteil der UEFA respektieren“, erklärte Schalkes Finanzvorstand Peter Peters.
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Der FC Schalke 04 hatte nach dem Achtelfinal-Hinspiel bei Galatasaray Istanbul Einspruch gegen die Wertung eingelegt. Nach Auffassung der Königsblauen hätte Stürmer-Star Didier Drogba laut Reglement der Champions League nicht spielen dürfen. Darin heißt es: "Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2013 (24 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar."
Auch Drogbas Ex-Klub Shenhua will Klage gegen den Angreifer einreichen
Der ehemalige Chelsea-Torjäger Drogba war Ende Januar vom chinesischen Erstligisten Shanghai Shenhua nach Istanbul gewechselt. Shenhua hatte angekündigt, seinerseits Klage gegen Galatasaray einzureichen. Shenhua habe demzufolge Beweise, dass der 34-Jährige mit seinem Wechsel seinen gültigen Vertrag gebrochen und Galatasaray somit gegen die Transferregeln des Weltverbandes FIFA verstoßen habe. Galatasaray hatte auf seiner offiziellen Homepage eine Spielberechtigung für Drogba erst am 12. Februar vermeldet. (mit dpa/sid)