Gelsenkirchen. Am Mittwoch verhandelt die Uefa den Einspruch des FC Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Spiels bei Galatasaray Istanbul. Schalke zweifelt die Spielberechtigung von Didier Drogba an. Ein Bochumer Rechtsanwalt räumt den Königsblauen „nur geringe Chancen“ ein.
Die Europäische Fußball-Union (Uefa) verhandelt an diesem Mittwoch den Protest des FC Schalke 04 gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League bei Galatasaray Istanbul (1:1). Schalke zweifelt die Spielberechtigung von Istanbuls neuem Starstürmer Didier Drogba an. Der im internationalen Sportrecht versierte Bochumer Rechtsanwalt Christof Wieschemann hält nicht viel von Schalkes Einspruch.
War es falsch von Schalke 04, Einspruch gegen die Hinspielwertung einzulegen?
Christof Wieschemann: Man muss es genau abwägen, ob die Chance auf eine positive Entscheidung besteht. Denn bei einem Misserfolg ist der Imageschaden groß und Galatasaray wäre zusätzlich motiviert.
Wäre es, so wie es die Schalker sagen, nicht fahrlässig gewesen, es nicht zu versuchen?
Wieschemann: Ich hätte es nicht getan. Denn die Uefa hat mitgeteilt, dass Drogba rechtzeitig nachgemeldet wurde, also vor dem 1. Februar. Und aus einem Uefa-Zirkular geht hervor, dass Spieler zum Zeitpunkt der Nachmeldung nicht schon spielberechtigt sein müssen.
Also reicht es, dass Drogba die Spielberechtigung durch den Weltverband Fifa am 12. Februar erhielt?
Wieschemann: Die Spielberechtigung wurde zwar nur vorläufig, aber wirksam erteilt. Ich räume Schalke nur geringe Chancen ein.
Würden sich Uefa und Fifa blamieren, wenn die Uefa juristisch auf Schalkes Seite wäre?
Wieschemann: Darum geht es auch. Einen Skandal werden sich die Verbände nicht leisten wollen.
Was passiert, wenn der chinesische Klub Shanghai, der behauptet, Drogba sei vertragsbrüchig geworden, Recht bekommt?
Wieschemann: Sollte er tatsächlich über einen längeren Zeitraum kein Gehalt bekommen haben, war er zur Kündigung berechtigt. So ein Verfahren kann sich lange lange hinziehen. Die Fifa sagt, bei solchen Streitigkeiten ist das Recht des Arbeitnehmers, seinem Beruf nachgehen zu können, vorrangig. Sperren könnte man den Spieler auch noch nach einem Jahr. Schalke hätte aber nichts mehr davon.