Istanbul. 1:1 endete die Partie zwischen Galatasaray Istanbul und Schalke 04 - doch nun legen die Königsblauen Protest gegen die Wertung ein. Grund dafür ist Galatasaray-Stürmer Drogba und das Hickhack um seinen Wechsel an den Bosporus. Schalke zweifelt die Spielberechtigung des Ivorers an.
Der FC Schalke 04 hat bei der Uefa in Nyon Einspruch gegen die Spielwertung des Champions-League-Achtelfinales gegen Galatasaray Istanbul (1:1) eingelegt. "Wir haben uns mit unseren Anwälten beraten und Protest eingereicht", sagte Vorstandsmitglied Peter Peters nach der Rückkehr aus Istanbul: "Ob wir Aussicht auf Erfolg haben, wird die Uefa entscheiden."
"Es bestehen Zweifel an einer gültigen Spielberechtigung für Didier Drogba in der Uefa Champions League", schrieben die Königsblauen auf ihrer Facebook-Seite. "Um seine Rechtsposition zu wahren, legt der FC Schalke 04 offiziell Protest ein und lässt die Angelegenheit prüfen." Der Galatasaray-Stürmer war in der Winterpause vom chinesischen Verein Shanghai Shenhua an den Bosporus gewechselt - trotz eines Vertrags bis 2014 und gegen den Willen des abgebenden Vereins. Der Ivorer allerdings hatte seinen Vertrag als nichtig angesehen, weil er drei Monate lang kein Gehalt bekommen hatte.
Shenhua kündigt Klage gegen Galatasaray an
Die Fifa hatte Drogba eine vorläufige Spielgenehmigung ausgestellt, Shenhua kündigte allerdings eine Klage gegen den türkischen Erstligisten an. Man habe Beweise, dass der 34-Jährige mit seinem Wechsel seinen gültigen Vertrag gebrochen und Galatasaray somit gegen die Transferregeln der Fifa verstoßen habe. Schalke will die Spielgenehmigung nun ebenfalls überprüfen lassen und legte deswegen aus formaljuristischen Gründen innerhalb der 24-stündigen Frist nach dem Spiel Widerspruch gegen die Wertung ein.
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"Jeder Verein muss selbst dafür sorgen, dass sein Spieler auch spielberechtigt ist", erklärte Peters zu dem Schritt. Schalke verwies darauf, dass bis zum 1. Februar nicht nur die Meldung bei der Europäischen Fußball-Union (UEFA), sondern auch die Spielberechtigung für die K.o.-Phase der Champions League vorliegen müsse. "Es wäre fahrlässig, das nicht überprüfen zu lassen", sagte Heldt. Allerdings: Am 5. Februar hatte die Uefa mitgeteilt, dass Drogba und Wesley Sneijder zum Monatsanfang nachgemeldet worden seien. (mit dpa und sid)