Gelsenkirchen. Abramczik darf nicht rein. Dass sich Schalke über die Gründe der Vorauswahl für den Aufsichtsrat ausschweigt, birgt auch Risiken. Ein Kommentar.
Rüdiger Abramczik über rechts, die hohe Flanke, der in der Luft liegende Klaus Fischer, der perfekte Fallrückzieher. 40 Jahre alt ist am 16. November das Jahrhunderttor beim 4:1 gegen die Schweiz von 1977 geworden. Die Menschen lieben Rüdiger Abramczik deswegen. Er ist der „Flankengott aus dem Kohlenpott“.
Kaum zu glauben, dass die Schalker Fußball-Legende am 3. Juni bei der Jahreshauptversammlung nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Muss Abramczik nicht eher gefragt werden, ob er als Kandidat zur Verfügung steht? Statt auf „Herz und Nieren“ von einem Ausschuss geprüft zu werden?
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Die Regeln sind eben für alle Kandidaten gleich und gelten selbstverständlich auch für Abramczik. Der Aufsichtsrat ist eine sehr mächtige Säule im Verein. Der Wahlausschuss muss also genauestens überlegen, welche Kandidaten geeignet sind. Legenden-Status kann da nur ein Teil des Kriterienkatalogs sein. Wirtschaftliche Erfahrung spielt ebenso eine Rolle wie die Unabhängigkeit von Verein und Vorstand.
Das Problem an der Vorauswahl: Über die Gründe, die Schwachstellen der gescheiterten Kandidaten, wird Stillschweigen gewahrt. Die Mitglieder dürfen nicht darüber sprechen, das Protokoll verschwindet im Aktenschrank. Zum Schutz der Kandidaten, wie es heißt. Das ist nachvollziehbar, hat aber den Nebeneffekt, dass der Eindruck entsteht, es würde Vereinspolitik in Hinterzimmern gemacht. Daraus kann Misstrauen erwachsen. Bei den Fans und erst recht bei Rüdiger Abramczik.