Essen. Das Spiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen wurde nach einem Bierwurf abgebrochen. Der Übeltäter sucht die Schuld bei anderen.
Noch immer sind die Szenen vom vergangenen Sonntag nicht vergessen, als es im Drittligaspiel zwischen Rot-Weiss Essen und dem FSV Zwickau zum Eklat kam. Schiedsrichter Nicolas Winter wurde nach dem Halbzeitpfiff wüst vom Publikum beschimpft, ein Anhänger des FSV Zwickau schüttete den vollen Inhalt eines Bierbechers über den Unparteiischen. Winter entschied, das Spiel zur Halbzeit abzubrechen.
Die in Zwickau ansässige Freie Presse hat mit dem vermeintlichen Täter gesprochen, der in der Vergangenheit dem Präsidium des Klubs angehört haben soll. Beim Treffen mit den Journalisten soll der Mann aber keine Reue gezeigt haben. Stattdessen suchte er die Schuld beim Schiedsrichter, der "katastrophal" gepfiffen habe. Und der sowieso wegen ein paar Spritzern Bier im Gesicht "nicht gleich alles abbrechen" müsse. Skurril: Der Mann soll auch eine gewisse Schuld beim eigenen Klub sehen, weil der ja schließlich keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe...
Noch gibt es keine Entscheidung des DFB
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Wie geht es weiter? Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) behandelt den Spielabbruch. Unter anderem „auf Grundlage des offiziellen Sonderberichts des Schiedsrichters“ werde das Sportgericht über die Spielwertung entschieden, teilte der Verband auf Nachfrage mit. Und: „Darüber hinaus werden in der Regel die beteiligten Vereine im Rahmen einer festgelegten Frist zu einer Stellungnahme aufgefordert.“ Wasserstandsmeldungen könne der DFB im Rahmen eines schwebenden Verfahrens nicht geben. Auch der exakte Zeitpunkt der Entscheidung kann nicht benannt werden, teilt der Verband mit.
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Es ist aber wahrscheinlich, dass das Spiel 2:0 für RWE gewertet wird. In der vergangenen Bundesliga-Saison gab es einen ähnlichen Fall bei der Partie zwischen Bochum und Mönchengladbach. Schuld war ein VfL-Fan. Die Borussia bekam die Punkte. Sicher kann sich logischerweise zum jetzigen Zeitpunkt kein Essener sein. Zumal die Zwickauer auch Einspruch gegen die DFB-Entscheidung einlegen können.