Essen. Der Vorschlag, den Relegationsteilnehmer in einer Endrunde zu ermitteln, wurde abgelehnt. RWE will die Entscheidung juristisch prüfen lassen.
Es war zu erwarten, und viele RWE-Fans hatten es auch schon geahnt. Nun haben sie Gewissheit: Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) hat den Antrag von Rot-Weiss Essen, den Teilnehmer an der Aufstiegsrelegation sportlich in einer Endrunde zu ermitteln, abgelehnt. Damit wird höchstwahrscheinlich der Tabellenzweite SC Verl gegen den Meister aus der Staffel Nord-Ost um den Aufstieg in die 3. Liga kämpfen.
Ebenso wie Ligakonkurrent Rot-Weiß Oberhausen hatte der Tabellendritte RWE beantragt, auf neutralem Platz eine Endrunde auszuspielen mit RWO (Rang vier) und SC Verl. Der Spitzenreiter SV Rödinghausen hatte bekanntlich keine Lizenz für die 3. Liga beantragt.
Ablehnung des Antrags war erwartbar
„Die Ablehnung unseres Antrages war nach den Entwicklungen und Signalen der letzten Tage aus anderen Regionalligen durchaus erwartbar. Inhaltlich werden wir uns zu dieser Ablehnung aktuell nicht äußern, sondern uns in den nächsten Tagen zunächst gemeinsam mit unseren Anwälten mit der Ablehnung und der Begründung ausführlich befassen“, kommentierte der RWE-Vorsitzende Marcus Uhlig.
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Insgesamt stimmten 16 von 18 Vereinen der Regionalliga West für einen Saisonabbruch. Rot-Weiss hatte damals dagegen gestimmt. Am 20. Juni soll auf einem außerordentlichen Verbandstag endgültig über den Abbruch entschieden werden. Noch nicht endgültig festgelegt wurde die Wertung der Tabelle und die damit verbundene Berechtigung zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegation.
Antrag würde dem Mehrheitsvotum zuwider laufen
Die Urteilsbegründung des WDFV im Wortlaut: „Der WDFV-Fußballausschuss hat sich seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie und der damit seit dem 13. März einhergehenden Unterbrechung des Spielbetriebs mit den Vereinen der Regionalliga West in mehreren Videokonferenzen über das weitere Vorgehen beraten. In einer Videokonferenz am 22. April haben sich die Vereine mit einer Mehrheit von 16 Vereinen für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Diesem deutlichen Mehrheitsvotum der Vereine kann nur entsprochen werden, wenn keine Spiele (einschließlich „Geisterspiele“) faktisch mehr ausgetragen werden. Das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde diesem Votum zuwider laufen, zumal dies eine einseitige Entscheidung zu Lasten des SC Verl wäre, der seine Ablehnung zu diesen Vorschlägen geäußert hat.“
Entscheidung nicht an zwei Spielen knüpfen
Und weiter heißt es in der Begründung: „Zudem würde das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga in einzelnen Entscheidungsspielen zu deutlich vom vor der Saison festgelegten Modus der Ermittlung des Aufstiegsteilnehmers abweichen. Es wäre nicht sachgerecht, die Aufstiegsentscheidung letztlich nur an das Abschneiden in ein oder zwei Entscheidungsspielen zu knüpfen, dabei aber die im bisher absolvierten Teil der Saison abgelieferte Leistung außer Acht zu lassen.“
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Und der Verband sieht ein weiteres Problem: „Zudem ist noch vollkommen ungewiss, an welchen Voraussetzungen die Wiederaufnahme von Wettbewerbsspielen bei Kontaktsportarten im Amateurbereich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geknüpft wird und ab welchem Zeitpunkt dies überhaupt wieder möglich sein wird.“ Zwar seien am 6. Mai seitens der Landesregierung Lockerungen ab dem 30. Mai für den Wettkampfspielbetrieb im Amateurbereich in Aussicht gestellt worden, ein feststehendes Datum sei das aber nicht.
Kontaktbeschränkung bis 29. Juni verlängern
„Nunmehr verständigten sich allerdings die Staatskanzleien der Bundesländer und das Bundeskanzleramt darauf, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen (...) bis zum 29. Juni verlängert werden sollten, mithin wettkampfbedingter Kontaktsport weiterhin nicht möglich ist.“
Die Option, eine zweigleisige 3. Liga einzuführen, war schon zuvor vom Verband verworfen worden.