Frankfurt/Main. Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf muss “wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens“ am zweiten Spieltag beim Derby gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro zahlen. So entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Der DFB teilte die Entscheidung am Montag in Frankfurt/Main mit.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf "wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens" zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Das teilte der DFB am Montag in Frankfurt/Main mit.

Vor dem Derby am zweiten Spieltag beim 1. FC Köln (1:1) hatten Fortuna-Fans versucht, ohne die obligatorische Sicherheitskontrolle in den Eingangsbereich des Gästeblocks einzudringen. Nach dem Anpfiff waren im Düsseldorfer Zuschauerblock zwei Rauchkörper und mehrere Leuchtfackeln gezündet worden. (dpa)