Frankfurt. Die Berufung des Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal 2013/2014 wird am kommenden Donnerstag (7. März) verhandelt. Die Sitzung des Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beginnt um 12.30 Uhr und wird vom Vorsitzenden Goetz Eilers geleitet.

Am 10. Dezember 2012 hatte das DFB-Sportgericht die Dresdener nach den Fan-Ausschreitungen beim Zweitrundenspiel bei Hannover 96 mit dem Ausschluss aus dem Wettbewerb bestraft. Die Berufung des Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal 2013/2014 wird nun am kommenden Donnerstag (7. März) verhandelt.

Die Sitzung des Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beginnt um 12.30 Uhr und wird vom Vorsitzenden Goetz Eilers geleitet. Am 10. Dezember 2012 hatte das DFB-Sportgericht die Dresdener nach den Fan-Ausschreitungen beim Zweitrundenspiel bei Hannover 96 mit dem Ausschluss aus dem Wettbewerb bestraft.

Eingänge der WM-Arena gestürmt

Vor dem Spiel bei Hannover 96 am 31. Oktober 2012 (3:4 i.E.) hatten Dresdner und Hannoveraner Fans die Eingänge der WM-Arena gestürmt. Zudem wurde in beiden Fanblöcken Pyrotechnik gezündet. Drei Anhänger wurden festgenommen, außerdem kamen 18 Personen vorübergehend in polizeilichen Gewahrsam. Insgesamt gab es neun Verletzte.

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Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei zurückgedrängt. Hannover 96 war vom Sportgericht mit einer Geldstrafe von 70.000 Euro belegt worden und hatte dem Urteil zugestimmt.

Bereits in der Saison zuvor war Dynamo wegen Fehlverhaltens seiner Fans während eines Pokalspiels bei Borussia Dortmund (0:2) im Oktober 2011 durch das Sportgericht vom Pokal ausgeschlossen worden. Doch das DFB-Bundesgericht milderte das Urteil in ein Geisterspiel, einen Teilauschluss sowie eine 100.000-Euro-Strafe ab. (sid)