Frankfurt/Main. . Der DFB bleibt gegenüber dem 1. FC Köln und Dynamo Dresden hart. Beim ersten Heimspiel müssen die Klubs auf einen Großteil ihrer Fans verzichten. Gegen dieses Urteil hat der FC Einspruch eingelegt.

Der Fußball-Bundesligist Fortuna Düsseldorf sowie die Zweitligisten Hertha BSC, Dynamo Dresden und 1. FC Köln sind vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für das Fehlverhalten ihrer Fans hart bestraft worden. Die Fortuna wurde zu einem Geisterspiel verurteilt und muss das erste Bundesligaspiel seit 15 Jahren unter Ausschluss von Zuschauern spielen. Düsseldorf kündigte Einspruch gegen das Urteil an. Berlin, Köln und Dresden müssen in ihren ersten Heimspielen der neuen Saison (10. bis 13. August) auf einen Großteil ihrer Anhänger verzichten.

Bundesliga-Aufsteiger Fortuna muss aufgrund des Urteils des Sportgerichtes des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger das erste Bundesliga-Heimspiel der Saison 2012/2013 gegen Borussia Mönchengladbach am Wochenende 31. August bis 2. September ohne Zuschauer austragen. Darüber hinaus wurde Düsseldorf zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verdonnert.

Verbotene Pyrotechnik im Stadion

Tausende Fans der Fortuna hatten beim Relegationsrückspiel am 15. Mai bereits vor Ablauf der siebenminütigen Nachspielzeit den Rasen gestürmt und Bengalische Feuer gezündet. Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) musste für 20 Minuten unterbrechen, ehe er das Spiel noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte. Die Unterbrechung nahm Hertha BSC zum Anlass, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen, die Berliner scheiterten aber vor dem Sportgericht und in zweiter Instanz auch vor dem Bundesgericht des DFB.

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Bundesliga-Absteiger Hertha wurde wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einem Teilausschluss seiner Zuschauer für das erste Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn (3. bis 6. August) belegt. Darüber hinaus muss Hertha eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Der Verein darf nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden.

Auch der andere Bundesliga-Absteiger aus Köln darf für das Spiel gegen den SV Sandhausen nur 15.000 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen. Zudem muss der Verein eine Strafe von 50.000 Euro bezahlen. Der FC kündigte Einspruch gegen das Urteil an. 'Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen, erst recht, weil bei dem Vorfall niemand zu Schaden gekommen ist. Dem 1. FC Köln droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund 500.000 Euro', sagte Claus Horstmann, Vorsitzender der Geschäftsführung des 1. FC Köln.

Die Dresdener dürfen gegen 1860 München nur 13.000 Karten an die eigenen Anhänger verkaufen, zusätzlich 3.000 Tickets an Gästefans. Zudem verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 20.000 Euro.

Alle Vereine haben 24 Stunden Zeit, um gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. (sid)