Gelsenkirchen. Die Ultras Gelsenkirchen verbreiteten beim Schalke-Spiel gegen den KSC eine Botschaft mit zwei Bannern. Was sie zu bedeuten hatten.

Kurz vor dem Anpfiff des Zweitligaspiels zwischen Schalke 04 und dem Karlsruher SC (2:1) präsentierte die aktive Fanszene der Gelsenkirchener in der Nordkurve zwei große Plakate. Die Botschaft: „Hört auf die Stimme der Fans: Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter!“ Viele der 61.804 Zuschauer in der Arena konnten mit dieser Forderung wenig anfangen – was also steckt hinter dem Banner der Ultras?

Der Hintergrund ist politischer Natur. Eine Woche vor der Bundestagswahl unterstützen die Ultras Gelsenkirchen offenkundig eine Initiative des Dachverbands der Fanhilfen. Dieser hat sieben Forderungen zur Wahrung von Fan-, Bürger- und Freiheitsrechten an die Politik gerichtet.

Verweigerter Zeugenaussage: Sozialarbeiter vom Fanprojekt Karlsruhe verurteilt

Einer dieser Punkte bezieht sich konkret auf ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende – etwa bei Fanprojekten. Diese helfen laut dem Dachverband der Fanhilfen „jugendlichen und junge erwachsenen Fußballfans in ihrer positiven Sozialisation. Sie sind Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Kontext der Lebensgestaltung und bei Problemen“, heißt es im 19-seitigen Forderungspapier. Zentrale Arbeitsgrundlage sei bei Fanprojekten der Vertrauensschutz und Verschwiegenheit.

FC Schalke 04 - Karlsruher SC
„Hört auf die Stimme der Fans: Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter!“ © DPA Images | Bernd Thissen

Für großen Ärger bei Fanszenen und dem Dachverband der Fanhilfen sorgte deshalb im vergangenen Jahr ein Gerichtsurteil gegen drei Sozialarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe. Diese hatten in einem Gerichtsverfahren über einen Pyro-Vorfall, während eines Zweitligaspiels zwischen dem KSC und St. Pauli im November 2022 mit mehreren Verletzten ihre Zeugenaussage verweigert, weil sie das Vertrauen zu ihren Klienten nicht beschädigen wollten. Die drei Mitarbeiter wurden in der Folge wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt.

Dachverband der Fanhilfen fordert Aufnahme von Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe

Der Dachverband der Fanhilfen fordert deshalb „eine Reformierung des § 53 der Strafprozessordnung und die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht“.

Weitere Forderungen sind unter anderem Ablehnung der „Chatkontrolle“, also eine Wahrung des digitalen Briefgeheimnisses, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle Einheiten der Bundespolizei und die Abschaffung der Kartei „Gewalttäter Sport“.

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