Frankfurt/Main. Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden darf in der kommenden Saison doch am DFB-Pokal teilnehmen. Das DFB-Bundesgericht erklärte am Donnerstag das Urteil des Sportgerichts für nichtig. Dynamo Dresden wurde stattdessen unter anderem zu einem Geisterspiel am 11. März gegen Ingolstadt verurteilt.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstagabend den einjährigen Pokalausschluss des Fußball-Zweitligisten Dynamo Dresden zurückgenommen. Das Gericht kassierte damit das Urteil des DFB-Sportgerichts aus dem November 2011, gegen das Dynamo in Berufung gegangen war. Nach dem neuen Urteil muss Dresden nun 100.000 Euro Strafe bezahlen und das Liga-Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 11. März ohne Zuschauer austragen. Zudem bleiben die Gästeblöcke beim Spiel in Frankfurt fünf Tage später ebenfalls leer. "Wir haben die Strafe umgewandelt, da wir dieses Urteil für schuld- und unrechtsgemäß halten", sagte der Vorsitzende Götz Eilers zur Begründung.

Den finanziellen Schaden, den Eintracht Frankfurt durch die geringere Zuschauerzahl nehmen wird, haben die Dresdner den Frankfurtern ebenfalls zu ersetzen. "Wir haben das Urteil als letzten Warnschuss verstanden", sagte Dynamo-Präsident Andreas Ritter. "Es ist schön, dass uns die tolle Tradition der Pokalspiele nicht genommen wurde", sagte Ritter weiter. Man werde auch weiterhin hart daran arbeiten, dass sich solche Szenen nicht wiederholen würden. "Wir haben unsere Lektion in Dortmund gelernt."

Die Strafe für Dynamo Dresden "muss hart sein"

Zu dem Urteil kam das Gericht nach einem dreistündigen Rechtsgespräch während einer Verfahrenspause zwischen dem Vorsitzenden und DFB-Chefankläger Anton Nachreiner sowie dem Dresdner Präsidenten Ritter und Anwalt Christoph Schickardt. "Wir verzichten auf jegliche weitere Rechtsmittel", sagte der Anwalt und ergänzte: "Der Verein hat ohne eigenes Verschulden das Fehlverhalten der eigenen Anhänger zu tragen. Die Strafe muss hart sein, sie gibt uns aber auch die Möglichkeit, perspektivisch weiterzuarbeiten."

Das ebenfalls verhandelte Verfahren gegen Borussia Dortmund wurde mit Zustimmung des Kontrollausschusses gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 8.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung des DFB eingestellt. "Die Dresdener Anhänger haben Borussia Dortmund vor ausgesprochen schwierige Verhältnisse gestellt", erklärte Eilers.

Grund für die ursprünglich historisch einmalig harte Strafe für Dynamo waren die Ausschreitungen von Anhängern der Dresdner beim Zweitrundenspiel im DFB-Pokal bei Borussia Dortmund im Oktober vergangenen Jahres. (dapd)