Essen. Verband verweist auf Hausrecht, das Unternehmen die Entscheidung überlässt. Gesteigertes Impftempo sei beste Versicherung für dauerhafte Öffnung.
Noch sind viele Clubs im Ruhrgebiet geschlossen und bereiten ihre Eröffnung im Herbst vor. Neben der verpflichtenden Kontrolle der für Tanzbetriebe gültigen „2G“-Regel müssen die Clubbetreiber den Ordnungsämtern eigene Hygienekonzepte vorlegen.
Viele Clubs haben mittlerweile wie das 19Down teure und leistungsstarke Luftfilteranlagen eingebaut, in den meisten Fällen subventioniert durch die Coronahilfe von Land und Bund. 19Down-Betreiber Herzogenrath etwa investierte insgesamt 40.000 Euro, nur die Hälfte konnte er über Corona-Zulagen finanzieren.
Aktuelle Coronaschutzverordnung bietet erstmals „Offenbleibe-Perspektive“
Nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in NRW bietet die nun gültige Coronaschutzverordnung zum ersten Mal eine „wirkliche Offenbleibe-Perspektive“, wie es auf Anfrage heißt. Gleichzeitig treffe die PCR-Testpflicht für nicht immunisierte Gäste die Tanzbetriebe weiterhin hart, da „viele potenzielle Clubgänger den finanziellen Aufwand nicht betreiben wollen“.
Eine verpflichtende gesetzliche Regelung hin zu 2G für die gesamte Gastronomie lehnt der Dehoga ab. Im Rahmen seines Hausrechtes stünde eine solche Entscheidung jedem Unternehmen schon jetzt frei. So hatten die Veranstalter des Rü-Oktoberfestes in Essen vor Kurzem bekannt gegeben, nur Geimpfte und Genesene einzulassen.
„Verpflichtende Regelung wie Impfpflicht durch die Restauranttür“
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„Eine verpflichtende gesetzliche Regelung, den Zugang nur für Genesene und Geimpfte zuzulassen, lehnen wir aber ab, denn das käme einer Impfpflicht nicht durch die Hintertür, sondern durch die Restauranttür gleich“, schreibt Dehoga-Sprecher Thorsten Hellwig.
Gleichwohl hoffe sein Verband, dass das Impftempo noch einmal zulege. Eine möglichst hohe Impfquote sei die beste Versicherung für die Betriebe der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche, geöffnet durch den Herbst und Winter zu kommen. Hellwig: „Einen erneuten Lockdown für Gastronomie und Hotellerie darf es auf jeden Fall nicht mehr geben.“