Essen. Seit dem 4. März gibt es mit der neuen Corona-Schutzverordnung weitere Lockerungen. Discos und Clubs dürfen öffnen, in Restaurants gilt nun 3G.

NRW lockert erneut die Corona-Regeln. Seit Freitag, 4. März, dürfen nach der neuen Corona-Schutzverordnung Diskotheken und Clubs wieder öffnen, auch Restaurant- und Hotelbesitzer haben Grund zur Freude. Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G und 2Gplus für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen komplett weg.

„Mit den Öffnungen, die uns die weiterhin positive Entwicklung gerade in unseren Krankenhäusern erlaubt, gehen wir einen großen Schritt in Richtung Normalität“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Neue Corona-Schutzverordnung: Rückkehr in NRW zu 3G in Restaurants und Hotels

Die neue Schutzverordnung sieht vor, dass nun auch Ungeimpfte ins Restaurant, in eine Kneipe oder in ein Hotel gehen können: Bedingung: ein gültiger negativer Schnelltest. Es gilt hier also künftig 3G, sprich geimpft, genesen oder getestet. Gleiches trifft auf den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen zu - ebenso wie für die gemeinsame Sportausübung draußen und drinnen.

Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus-Regel mit aktuellem Schnelltest wieder öffnen, so das Gesundheitsministerium. Damit haben nur Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen negativen Corona-Test Zutritt. Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

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Für Volksfeste sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeste gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Grundsätzlich sei bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken wie Volksfeste, Groß- und Tanzveranstaltungen und Bordelle alles unter 3G-Bedingungen (geimpft, genesen, getestet) zulässig, teilte das Ministerium weiter mit.

Bei Großveranstaltungen ab 1000 Personen gelten in NRW die 2G-plus-Regel und zusätzliche Maskenpflicht, aber es werden mehr geimpfte oder genesene Zuschauer zugelassen. Drinnen sind nun maximal 6000 Menschen bei einer maximalen Auslastung von 60 Prozent zulässig. Im Freien darf bei einer maximalen Auslastung von 75 Prozent die Zahl von 25 000 Zuschauern nicht überschritten werden.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren werden schon ab Mittwoch von Zugangsbeschränkungen wie 2G-Plus, 2G und 3G befreit. Ihnen sei ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig sei, heißt es dazu vom Gesundheitsministerium. Kinder und Jugendliche hätten in den letzten zwei Jahren besonders unter den Einschränkungen gelitten, betonte der CDU-Politiker, deshalb würden Beschränkungen fallen und sie könnten "ab sofort wieder ohne Einschränkungen und Kontrollen am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben."

NRW-Gesundheitsminister Laumann warnt vor möglichen künftigen Einschränkungen

Minister Laumann warnte vor möglichen künftigen Einschränkungen: „So wie die Beschränkungen für Ungeimpfte jetzt als letztes fallen, werden sie als erstes wiedereingeführt werden müssen, falls sich das Infektionsgeschehen wieder kritisch entwickeln sollte.“ Die Bürger sollten daher die Impfangebote wahrnehmen.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) informierte am Mittwoch über die neue Corona-Schutzverordnung.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) informierte am Mittwoch über die neue Corona-Schutzverordnung. © dpa | Federico Gambarini/dpa/Archivbild

NRW setzt mit den Lockerungen weitgehend die Vereinbarungen von Bund und Ländern um. Diese hatten Mitte Februar einen Plan für schrittweise Öffnungen bis hin zu einem Ende aller einschneidenden Auflagen am 20. März vereinbart - wenn die Situation in den Kliniken es zulässt. Auch nach dem 20. März soll aber noch ein „Basisschutz“ mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich sein. Zuvor wollen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen - und präsidenten am 17. März erneut zusammenkommen. (mk/dpa)

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