Berlin. Wieder gibt es bei der Lufthansa Streiks. Am 20. und 21. Oktober bleiben die Flugzeuge der Fluggesellschaft am Boden. Reisende, die unmittelbar von dem Streik betroffen sind, haben Anspruch auf Essen und Getränke. Eine Entschädigung bekommen Urlauber nach derzeitiger Rechtssprechung jedoch nicht.
Wenn die Lufthansa-Piloten am Montag und Dienstag (20. und 21. Oktober) ihre Arbeit niederlegen, werden wieder etliche Flüge ausfallen. Die Passagiere sind aber nicht ohne Rechte. So muss der Veranstalter oder die Fluggesellschaft gestrandete Kunden gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung betreuen. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel bezahlen.
Außerdem müssen die Verantwortlichen so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter am Flughafen fordern. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Keine Entschädigung für Kunden
Eine Entschädigung bekommen Kunden nach derzeitiger Rechtssprechung nicht, wenn Flüge durch höhere Gewalt ausfallen oder sich verspäten. Das ist laut dem Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme gilt: Wenn der Passagier nachweisen kann, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern. (dpa)