Bad Homburg. Laut einem Beschluss des Landgerichts München darf sich das Vergleichsportal Check24 nicht mehr “Deutschlands bestes Reiseportal“ nennen. Darauf weist die Wettbewerbszentrale hin. Das Unternehmen hat laut einem Sprecher inzwischen reagiert und seine Werbeaussage variiert.
Das Vergleichsportal Check24 darf sich nicht mehr als "Deutschlands bestes Reiseportal" bezeichnen. Darauf weist die Wettbewerbszentrale hin und verweist auf einen Beschluss des Landgerichts München von Mitte Juli (Az.: 33 O 12924/14).
Die Wettbewerbszentrale war gegen die Eigenwerbung von Check24 vorgegangen, weil sie diese für sachlich unzutreffend und damit wettbewerbswidrig hielt. Als Grundlage für die Aussage "Deutschlands bestes Reiseportal" verwies das Portal auf eine Untersuchung der Hochschule Rosenheim, in der Check24 den ersten Platz belegte - allerdings mit nur geringem Abstand zur Konkurrenz. In anderen Tests zu Reiseportalen wurden dagegen die Mitbewerber deutlich besser bewertet.
Keine Grundlage für eine Alleinstellungsaussage
Damit sahen die Richter die Grundlage für eine Alleinstellungsaussage nicht gegeben. Diese sei nur dann gerechtfertigt, wenn ein deutlicher Vorsprung vor konkurrierenden Anbietern besteht, kommentierte Hans-Frieder Schönheit von der Wettbewerbszentrale die Entscheidung der Richter.
Ein Sprecher des Unternehmens teilte mit, dass man sich inzwischen nicht mehr als "Deutschlands bestes Reiseportal" bezeichne, sondern lediglich als Testsieger im Reiseportalvergleich der Hochschule Rosenheim. (dpa)