Kempten/München. . Schnee gehört zu dem Winterurlaub dazu, erst recht, wenn es in den Skiurlaub geht. Aus diesem Grund garantieren Reiseveranstalter Schnee. Doch was passiert, wenn die Hänge grün sind? Unter welchen Umständen können Urlauber den Reisepreis mindern?

Die Skiausrüstung ist eingepackt, das Auto startbereit, die Wintersportler gut in Form. Doch nach vielen Stunden Fahrt bietet sich ein unerfreuliches Bild: Die Hänge am Urlaubsort sind nicht tief verschneit, sondern fast frühlingshaft grün. Und das in einem Skigebiet, das mit seiner Schneesicherheit wirbt. Für die Wintersportler ist klar: Der Urlaub ist nicht der, den sie sich vorgestellt hatten - also müssen sie schauen, wie sie ihr Geld zurückbekommen.

Das allerdings ist gar nicht so einfach, wie Reiserechtler Prof. Ernst Führich aus Kempten sagt. "Es kommt zunächst darauf an, ob man eine Pauschalreise gebucht oder nur die Unterkunft vorbestellt hat." Denn haben Reisende über einen Katalog oder eine einschlägige Webseite eine komplette Reise gebucht, und hat der Veranstalter eine Schneegarantie gegeben, "dann kann man vor Gericht ziehen, wenn das Versprechen nicht eingehalten wurde". Allerdings: Kaum ein Anbieter verspricht in Zeiten des Klimawandels noch garantiert weiße Pisten. "Die Veranstalter wissen, dass sie dann ein Problem haben", sagt Silvia Schattenkirchner, Expertin für Verbraucherschutz beim ADAC in München.

Orte mit Schneegarantie

Ausnahmen allerdings gibt es - meist in den Skigebieten, die sehr hoch liegen oder einen Gletscher in unmittelbarer Nähe haben. Sölden in Tirol zum Beispiel wirbt als Ort mit Schneegarantie: Höhe bis zu 3340 Meter, zwei Gletscher und maschinelle Beschneiung sorgen nach Auskunft der Bergbahnen für gute Bedingungen, den ganzen Winter über. Auch das Zillertal kann dank des Hintertuxer Gletschers mit einer Schneegarantie werben, ebenso wie das Pitztal mit seinem Gletscher, wo von Mitte September bis Mitte Mai mit Schneesicherheit versprochen wird.

Der Reiseveranstalter Tui wirbt ebenfalls mit einer Schneegarantie: Wenn sieben Tage vor Anreise wegen Schneemangels nicht mindestens 75 Prozent der Lifte in dem Skigebiet des Zielortes geöffnet sind, können gebuchte Reisen bis fünf Tage vor Antritt der Reise auf ein anderes Tui-Hotel oder auf einen anderen Zeitpunkt gebührenfrei umgebucht werden.

Beweise sammeln

Zwar stelle sich in Zeiten der Schneekanonen in zahlreichen Gebieten das Problem der grünen Pisten seltener, "doch eine Garantie sind sie auch nicht", so Schattenkirchner. Außerdem gebe es oft Einschränkungen in den Geschäftsbedingungen, wie Führich sagt: "Es gibt kein Gesetz - und wer die Garantie freiwillig gibt, kann die Konditionen selbst bestimmen." Also müsse man das Kleingedruckte genau studieren, um zu wissen, was sich hinter dem Schlagwort "Schneegarantie" verbirgt.

Wenn es am Urlaubsort eines Pauschalreisenden trotz Schneegarantie grün ist, sollte man Beweise sammeln. Urlauber können sich etwa gegenseitig bezeugen, dass kein Schnee lag oder sich die Wetterlage vom Tourismusverband vor Ort bestätigen lassen. "Bilder sind in diesem Fall eher schwierig, da der digitale Zeitstempel manipuliert werden kann", sagt die ADAC-Expertin.

Was bei der Klage zu beachten ist

Die Juristin gibt allerdings zu bedenken, dass sich bei einem Gang vor Gericht Kosten und Nutzen nicht immer die Waage halten: "Das sind keine sehr großen Summen, um die da gestritten wird." Denn oft gebe es nur fünf oder zehn Prozent vom Reisepreis, bezogen auf die Tage, an denen der Mangel tatsächlich da war.

Die Klage funktioniert in der Regel nur bei einer Pauschalreise. "Wer nur sein Hotel vorbestellt, hat einen Beherbergungsvertrag geschlossen", sagt Prof. Führich. Der allerdings habe nichts mit den Schneeverhältnissen im Skigebiet zu tun. "Der Hotelier muss das liefern, was er verspricht: Unterkunft, gegebenenfalls Angebote wie Halb- oder Vollpension und einen Wellness-Bereich." Halte er seinen Teil des Vertrages ein, kann er nicht belangt werden. (dpa)