Rüsselsheim. Wann ist die Airline schuld, wann nicht? Das ist die entscheidende Frage im Streit um Verspätungen bei Flugreisen. Einen Unfall mit einem Treppenfahrzeug auf dem Rollfeld muss sie verantworten, so ein Gerichtsurteil. Ein Flugzeug war dadurch sieben Stunden zu spät gestartet.
Verspätet sich der Flug massiv, weil die Maschine am Boden von einem Treppenfahrzeug beschädigt wurde, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 581/12 [31]). Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet über den Fall in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatten die Kläger im Rahmen einer Pauschalreise einen Flug von Antalya nach Frankfurt am Main gebucht. Weil jedoch ein Treppenfahrzeug das Flugzeug am Boden beschädigte, startete die Maschine mit sieben Stunden Verspätung.
Das Gericht sprach den Klägern wegen der Verspätung eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Das Treppenfahrzeug habe dem Be- und Entladen des Fliegers gedient. Daher sei die Airline dafür verantwortlich. Anders sei die Sachlage zu beurteilen, wenn das Flugzeug durch ein zufällig vorbeikommendes Fahrzeug beschädigt worden wäre. (dpa)