Bremen. Bis zu drei Jahre können Flugpassagiere nach einer Flugverspätung noch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen geltend machen. So urteilte jetzt das Amtsgericht Bremen. Im behandelten Fall hatte sich die Airline geweigert, einen Ausgleich zu zahlen, weil die Passagieren diesen erst zwei Jahre nach dem Flug forderten.
Bei massiven Flugverspätungen und -ausfällen haben Passagiere drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung geltend zu machen. Die Fluggastrechteverordnung der EU enthält dazu keine Regelung. Die Verjährungsfrist richte sich deshalb nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12).
Demnach haben Kunden drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Airline weigerte sich zu zahlen
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Bremen nach London um knapp zehn Stunden verspätet. Den Klägern stand eine Ausgleichsanspruch in Höhe von 250 Euro zu. Die Klage wurde jedoch erst mehr als zwei Jahre nach dem Abflug eingereicht.
Die Airline weigerte sich zu zahlen und verwies auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin stand unter anderem, dass Klagen auf Schadenersatz innerhalb von zwei Jahren angemeldet werden müssen. Die Ausgleichszahlung sei aber eben gerade kein Schadenersatz, urteilten die Richter. (dpa)