Auch wenn die Fluggesellschaften für die Betreuung der wartenden Passagiere nach EU-Verordnung sorgen müssen, kann die Wartezeit bei verspäteten Flügen zum Ärgernis werden. Doch an welchen Flughäfen in Europa wartet der Reisende im Schnitt am längsten?

Platz 10

Palma de Mallorca Durchschnittl. Verspätung: 10,7 Min. Anteil verspäteter Flüge: 39,2 %

Platz 9

Madrid/Barajas Durchschnittl. Verspätung: 11,2 Min. Anteil verspäteter Flüge: 44,5 %

Platz 8

Paris/Charles De Gaulle Durchschnittl. Verspätung: 11,4 Min. Anteil verspäteter Flüge: 47,6 %

Platz 7

Malaga Durchschnittl. Verspätung: 11,4 Min. Anteil verspäteter Flüge: 39,1 %

Platz 6

London/Luton Durchschnittl. Verspätung: 11,7 Min. Anteil verspäteter Flüge: 39,8 %

Platz 5

London/Gatwick Durchschnittl. Verspätung: 12,0 Min. Anteil verspäteter Flüge: 42,7 %

Platz 4

London/Heathrow Durchschnittl. Verspätung: 12,5 Min. Anteil verspäteter Flüge: 46,5 %

Platz 3

Manchester Durchschnittl. Verspätung: 13,7 Min. Anteil verspäteter Flüge: 42,1 %

Platz 2

Istanbul/Atatürk Durchschnittl. Verspätung: 13,8 Min. Anteil verspäteter Flüge: 48,0 %

Platz 1

Lissabon Durchschnittl. Verspätung: 16,4 Min. Anteil verspäteter Flüge: 52,4 %

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Die Wartezeit am Flughafen kann lang werden: Das Unterhaltungsprogramm ist oft eintönig, die Verpflegung stets teuer. Wer aber mehrere Stunden warten muss, weil der Flug verspätet startet, gestrichen wird oder schlicht kein Platz mehr in der Maschine frei ist, hat dank einer EU Verordnung Rechte: Die Fluggesellschaften müssen ihre wartenden Passagiere dann betreuen. Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern haben Fluggäste nach zwei Stunden Wartezeit Anspruch auf Getränke und Essen, zwei Telefonate, zwei E-Mails und gegebenenfalls eine Übernachtung. Bei Flugstrecken bis zu 3.500 Kilometern gelten die Ansprüche nach drei Stunden, bei Flügen über 3.500 Kilometern nach vier Stunden Wartezeit. Nach fünf Stunden dürfen Passagiere auf ihren Flug verzichten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Regelung ist unabhängig vom Grund der Verspätung

Laut dieser EU-Verordnung (Nr. 261/2004) müssen sich die Fluggesellschaften um die Verpflegung ihrer Gäste kümmern – kostenlos. Häufig klappt das nicht. Dann können sich Passagiere, nach Nachfrage bei der Airline, selbst um ihre Verpflegung bemühen. Dann gilt: Belege aufbewahren, um die Auslagen hinterher einzufordern.

Die Regelung ist unabhängig vom Grund der Verspätung, gleich ob von der Fluglinie verschuldet oder nicht. Sie gilt für Verspätungen wegen Stürmen, genauso wie wegen technischer Störungen. Die Verordnung greift bei Flügen aus EU-Staaten für Airlines aus aller Welt, bei Flügen aus Nicht- EU-Staaten nur für Airlines aus der EU. Pauschalreisende haben Ansprüche sowohl gegen die Fluglinie als auch ihren Reiseveranstalter – gegen diesen aber erst nach mehr als vier Stunden Verspätung.