Berlin. Kroatien ist nun auch der EU beigetreten. Für den Urlauber ändert sich allerdings wenig. Grenzkontrollen wird es auch weiterhin geben. Mit dem Kuna behält Kroatien seine eigene Währung. Allerdings gibt es in einigen Bereichen künftig mehr Rechte für Urlauber.
Durch den EU-Beitritt von Kroatien ändert sich für Urlauber relativ wenig. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Flüge: Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt nun auch für Flüge von und nach Kroatien. Darauf weist der Deutsche Reiseverband (DRV) hin. Fallen Flüge aus oder verspäten sich massiv, haben Reisende künftig mehr Rechte. Zum Beispiel haben sie Anspruch auf Verpflegung am Flughafen und eine finanzielle Entschädigung.
Einreise und Zollkontrolle: Da Kroatien noch nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten ist, gibt es auch weiterhin Grenzkontrollen. Urlauber aus der EU müssen bei der Einreise weiterhin einen Reisepass oder Personalausweis vorlegen, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist. Damit können sie laut ADAC bis zu 90 Tage im Land bleiben. Die bisherigen, sehr strengen Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Gebrauchsgütern für den persönlichen Bedarf fallen jedoch weg. Hier greifen nun die innerhalb der EU gültigen Bestimmungen. Lebensmittel für denen eigenen Bedarf dürfen mitgeführt werden. Lediglich einige Höchstgrenzen gelten: 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen oder 110 Liter Bier.
Währung: Mit dem Kuna hat Kroatien auch weiterhin eine eigene Währung, der Euro ist kein offizielles Zahlungsmittel. Oft wird er jedoch akzeptiert.
Versicherung: Urlauber mit einer europäischen Krankenversicherungskarte erhalten nun auch in Kroatien medizinische Versorgung. Dabei ist aber zu bedenken, dass der medizinische Standard in Kroatien in der Regel nicht dem in Deutschland entspricht. Der DRV rät deshalb weiterhin, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zum Beispiel auch den Rücktransport einschließt. (dpa/tmn)