Bremen. Was können Reisende tun, wenn sie an ihrem Urlaubsziel wegen eines Unglücks Angst um ihre Gesundheit haben müssen? Im Falle eines Reaktorunglückes ist es rechtens, eine Reise komplett zu stornieren. Das entschied nun ein Gericht in Bezug auf die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima.
Ein Reaktorunglück wie das in Fukushima berechtigt Kunden, eine gebuchte Reise in die betreffende Region zu stornieren. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung ein Urteil des Oberlandesgerichts Bremen. Nach Auffassung des Gerichts war in den Tagen und Wochen nach dem Unglück in Japan eine gesundheitliche Gefährdung von Reisenden nicht auszuschließen. Es sei nicht erforderlich gewesen nachzuweisen, dass zu diesem Zeitpunkt eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" für eine erhebliche Gefährdung bestanden habe (Az.: 2 U 41/12).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Reisenden in vollem Umfang statt. Die Kläger hatten eine Reise nach China, Südkorea, Vietnam und Thailand gebucht. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima stornierten sie die Reise und verlangten die Rückerstattung des Reisepreises von gut 8000 Euro.
Gesundheitliche Schäden konnten nicht ausgeschlossen werden
Anders als der Reiseveranstalter und das Landgericht Bremen sah das OLG die Forderung in vollem Umfang als begründet an. Den Klägern sei die Reise nicht mehr zumutbar gewesen. Denn gesundheitliche Schäden durch radioaktive Strahlungen hätten zum Zeitpunkt der Stornierung nicht ausgeschlossen werden können. (dpa)