Essen. Über 14.000 Menschen haben durch die Erdbeben in Norditalien ihren Besitz verloren. Ein Grund für eine kostenfreie Reisestornierung ist Angst vor weiteren Beben ist jedoch nicht. Wann der Urlaub trotzdem ohne Kosten storniert werden kann und was dabei beachtet werden muss, erklären Versicherungsexperten.
Vor Kurzem bebte die Erde in Norditalien gewaltig und die Angst vor weiteren Erdbeben geht weiter um. Reisende in das südeuropäische Land können aber nicht einfach ihren Urlaub aufgrund der Angst vor weiteren Erdbeben stornieren.
Die großen Ferienziele Italiens sind nämlich nicht betroffen. Ein mulmiges Gefühl oder eben die Erdbeben-Angst sind laut Versicherungsexperten jedenfalls keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung der Italien-Reise.
Auch nicht bei Reiserücktrittsversicherung
Dies gilt auch, wenn man bei der Buchung eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Wenn aber wegen eines Bebens tatsächlich kein Urlaub möglich ist, weil zum Beispiel eine massive Beschädigung des gebuchten Hotels oder der Infrastruktur vorliegt, kann die Reise beim Veranstalter ohne Kosten storniert werden.
Wer keine Pauschalreise, sondern einzelne Bausteine gebucht hat, muss sich dann mit den einzelnen Anbietern (Fluganbieter, Hotel, Mietwagenfirma) auseinandersetzen. (sid)