Stuttgart. Das Reisebüro ist out, heute buchen Urlaubsreife ihr Hotel oder Ferienhaus zunehmend im Internet. Das ist einfach und häufig günstiger - aber auch gefährlicher. Wer online bucht, sollte ein paar Tipps beherzigen, damit aus dem Jahresurlaub kein Desaster wird.

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung für den nächsten Urlaub in den europäischen Nachbarländern zu finden, ist dank Internet nicht schwierig. Nicht nur Vermittler, sondern auch die meisten Privatvermieter verfügen über eigene Webseiten mit Fotos, Preisen und Buchungsmöglichkeiten. Vor der Kontaktaufnahme oder der Buchung sollte man sich diese Seiten jedoch genauer ansehen und ein wenig recherchieren, rät André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl.

So lassen sich unliebsame Überraschungen vermeiden. "Auf den Internetseiten sollten unter anderem die kompletten Kontaktdaten des Vermittlers oder Vermieters mit Adresse und Telefonnummer statt nur einer E-Mail-Adresse genannt werden", betont Schulze-Wethmar. Weiterhin sollten das Mietobjekt und sein Standort möglichst genau beschrieben werden. So lässt sich leichter überprüfen, ob dieses auch wirklich existiert und es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt.

Bei Ferienwohnungen im Internet besteht kein Widerrufsrecht

Vorsichtig sollte man sein, wenn Vorkasse verlangt wird: "Bei der Anmietung einer Urlaubsunterkunft sollte nur eine Anzahlung geleistet und der Rest vor Ort bezahlt werden", betont der Jurist. Er empfiehlt weiterhin, im Internet auf die Suche nach Erfahrungsberichten anderer Reisender zu gehen. Diese zeugen in der Regel nicht nur von der Existenz des Objekts, sondern können auch einen Eindruck von der Qualität des Angebots geben.

Für die Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im Internet bestehe kein Widerrufsrecht, betont Schulze-Wethmar. Deshalb sei es wichtig, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme über ein auf der Seite hinterlegtes Formular genau hinzuschauen: "Wer nur eine unverbindliche Anfrage schicken möchte, sollte sich vergewissern, dass es sich nicht um ein Buchungsformular handelt." Das sei leider nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.

Nebenkosten beachten 

Bei der Entscheidung für eine Ferienunterkunft spielt in den meisten Fällen auch der Preis eine Rolle. Für Vergleiche sollten neben dem Übernachtungspreis auch die Nebenkosten beachtet werden. Das ist auch für den späteren Aufenthalt wichtig. So kann beispielsweise die Endreinigung bereits im Preis enthalten sein oder extra berechnet werden - in manchen Fällen nur dann, wenn man nicht selbst putzt.

Auch die Kosten für Strom und Wasser können pauschal oder nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. "Wird keine Pauschale angesetzt, sollten Urlauber zur Kontrolle zu Beginn und am Ende des Aufenthalts die Zählerstände notieren", rät Schulze-Wethmar.

Es gilt das Mietrecht

Bei Problemen mit der Unterkunft oder Reklamationen muss man sich in der Regel direkt an den Vermieter wenden. In manchen Fällen übernimmt auch der Vermittler diese Rolle, was aus dem Vertrag hervorgehen sollte. Welche Ansprüche bei einer Reklamation bestehen, wie und wo diese durchzusetzen sind, hänge vom Einzelfall ab, betont Schulze-Wethmar: "Bei einem Vertrag mit einem privaten Vermieter kommt in der Regel das Mietrecht und nicht das Reiserecht zur Anwendung."

Anders sieht es jedoch bei den bekannten großen Ferienhausanbietern und bei Veranstaltern aus. "In der Rechtsprechung wird in der Regel bei einem mit diesen Unternehmen geschlossener Vertrag das Pauschalreiserecht analog angewendet", erläutert Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Das gelte selbst dann, wenn ausschließlich das Ferienhaus oder die Ferienwohnung und keine weitere Leistung dort gebucht worden seien, betont die Verbraucherschützerin. Für die Gerichte steht in solchen Fällen anstelle des gewerblichen Mietverhältnisses der Reisecharakter im Vordergrund. (dapd)