Essen. . Die Masche ist nicht neu, aber immer wieder fallen Urlauber darauf herein: Betrüger vermieten Ferienhäuser, die es nicht gibt. „Unseriöse Anbieter werden immer dreister“, sagt Christina Olboeter-Zorn vom Ferienhausverband VDFA und mahnt zur Vorsicht.
Nutzerin „Nanny“ macht sich via Internet im Mallorca-Forum Luft: „Wir wurden übers Ohr gehauen, unsere 300 Euro Anzahlung sind futsch.“ Und „Nervy“ berichtet auf Gutefrage.net über ins Wasser gefallene Ferien in der Schweiz. Fazit: „Wir haben hinterher in Deutschland Anzeige erstattet.“ Wie diesen verhinderten Ferienhaus-Gästen geht es jedes Jahr zahlreichen Urlaubern, die per Internet buchen und dabei grundlegende Vorsichtsmaßnahmen außer Acht lassen.
Immerhin: So mancher Ferienhaus-Interessent wird hellhörig, wenn der vermeintliche Vermieter auf schnelle Bezahlung besteht, dabei aber nicht einmal ein Konto angeben will. Vielmehr drängen Gauner darauf, das Geld per Cash-Transfer, zum Beispiel via Western Union, zu erhalten. Spätestens wenn gleich der gesamte Mietbetrag gefordert wird, sollten alle Alarmglocken schrillen. Motto: Dafür wird’s noch einmal günstiger. Besser zahlt man nur einen Teil: Üblich sind zwischen zehn und höchstens 30 Prozent der Gesamtmiete.
Vorsicht, wenn Kontaktdaten fehlen
Vorsicht ist auch geboten, wenn Kontaktdaten fehlen. Das betrifft sowohl Adresse und Telefonnummer des Anbieters als auch die Anschrift der Ferienimmobilie. Kein Wunder, denn mit diesen Angaben könnte der Betrüger – in aller Regel hat er seinen angeblichen Sitz irgendwo im Ausland – ausfindig gemacht werden. Achten sollte man auch auf die Mail-Adresse: Stammt die nämlich von einem Gratis-Provider, steckt meist nichts Gutes dahinter. Im Optimalfall dagegen gelangt man über die Eingabe der entsprechenden Internet-Adresse auf eine seriöse Homepage mit allen relevanten Informationen. Ist nur eine Telefonnummer aufgeführt, sollte es sich nicht um einen Handy-Anschluss handeln. Auch über die kommt man den Neppern nämlich nicht auf die Schliche.
Stellt sich die Frage, ob es das Objekt der Ferienträume wirklich gibt. Mit der Adresse kann man das zum Beispiel über Google Maps (Satellitenansicht) erkennen. Doch selbst das ist noch keine Garantie, wie Leid geprüfte Reisende immer wieder berichten: Vor Ort mussten sie feststellen, dass die angemietete Ferienwohnung seit Jahren fest belegt oder der Bungalow in Strandnähe lange verkauft ist.
„Unseriöse Anbieter werden immer dreister“
Auch Fotos schützen nicht, denn nicht selten kopieren die Halsabschneider Bilder und Beschreibung von existierenden Häusern und versenden sie per Mail. „Unseriöse Anbieter werden immer dreister“, bestätigt denn auch Christina Olboeter-Zorn vom Ferienhausverband VDFA.
Stutzig sollten Interessenten auch werden, wenn die Konditionen ungewöhnlich gut sind. Forums-Mitglied „Karokaffee“ etwa hatte sich eigentlich über „ein wunderschönes Anwesen zum Spottpreis“ gefreut. Doch die Angebote für ähnliche Objekte zeigten, dass es preislich nicht mit rechten Dingen zugehen konnte.
Schließlich ist es auch problematisch, wenn die Ferienhäuser in Kleinanzeigen-Märkten im Internet offeriert werden. Das betrifft einzelne Ferienhaus-Portale, aber auch Web-Marktplätze oder sogar Online-Annoncen von Tageszeitungen. Nur Seiten mit einem Zertifikat, etwa vom TÜV oder von Trusted Shops, oder mit einem Siegel vom VDFA, dürfen als wirklich vertrauenswürdig gelten.
Nicht unter druck setzen lassen
Keinesfalls sollten sich misstrauisch gewordene Urlauber unter Druck setzen lassen. In den Verträgen etwa ist oft eine Klausel enthalten, derzufolge der Mieter bei Rücktritt die Hälfte der Miete trotzdem zahlen muss. Oder die schwarzen Schafe kehren den Spieß um und drohen: „Ich klage das Geld ein, inklusive Inkassokosten, Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren und einer Strafanzeige wegen Betrugs.“
Wer auf einen Ferienhaus-Betrüger hereingefallen ist, sollte alle Hebel in Bewegung setzen, um seine Zahlungen zu stoppen oder das Geld zurückzuholen (etwa bei Lastschriften). Außerdem solle man sich beim Verband melden, rät Christina Olboeter-Zorn. Natürlich ist auch eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle sinnvoll – auch wenn nach einigen Wochen meist per Post der Bescheid ins Haus flattert, die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt. Vorsicht ist eben doch am besten.