Frankfurt. Viele Reise- und Schnäppchenportale werben im Internet mit hohen Rabatten auf Reisen und Hotelaufenthalte. Doch nicht immer sind diese Angebote tatsächlich die günstigste Option. Verbraucher sollten daher ganz besonders auf die Vertragsbedingungen achten, sonst ist der Frust beim Einlösen des Gutscheins groß.
Mit der Suche nach Reiseschnäppchen lässt sich im Internet viel Zeit verbringen. Relativ schnell wird man bei speziellen Portalen fündig, die hohe Rabatte versprechen. Es gibt täglich neue sogenannte Deals für den Erwerb eines Gutscheins - beispielsweise für einen Hotelaufenthalt -, die über einen bestimmten Zeitraum laufen:
"Der Kaufvertrag wird bei diesen Angeboten erst geschlossen, wenn am Ende eine Mindestteilnehmerzahl erreicht ist", erläutert Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen in Frankfurt das Prinzip. Denn der Kauf in der Gruppe ermöglicht erst den Preisnachlass. Die Deals klingen verlockend, doch damit das vermeintliche Schnäppchen keine Enttäuschung wird, gilt es einiges zu beachten.
Gutscheinbedingungen prüfen
Lassek rät, die Bedingungen für die Einlösung des Gutscheines vor dem Kauf genau zu lesen: "Man sollte zum Beispiel darauf achten, welche Kosten zusätzlich entstehen, wie lange der Gutschein gültig ist und wann er eingelöst werden kann." Besonders in zeitlicher Hinsicht gebe es oft Einschränkungen. So werden bei manchen Angeboten Zeiträume ganz ausgeschlossen, bei anderen ist ein Aufenthalt nur an festgelegten Daten oder die Anreise nur an bestimmten Wochentagen möglich. "Wer sich einen Reisegutschein kauft, sollte für die Einlösung zeitlich flexibel sein und nicht einen ganz bestimmten Termin im Blick haben."
Denn mit dem Kauf des Gutscheins werde nicht automatisch ein Anspruch für die Einlösung zum gewünschten Termin erworben, selbst, wenn im Hotel noch Zimmer frei sind. "Nach Verfügbarkeit" lautet die Formulierung in den Gutscheinbedingungen, die zur Ablehnung einer Buchung führen könnte. Die Hotels halten nämlich in der Regel nur ein bestimmtes Zimmerkontingent für Gutscheininhaber bereit. Gegenüber dem Hotelier könne man bisher nicht auf Einlösung am Wunschtermin bestehen, sagt Lassek: "Diese Gutscheinportale sind so neu, dass solche Fragen rechtlich noch nicht geklärt sind."
Preise vergleichen lohnt sich
Doch nicht nur die Bedingungen, auch den Preis sollte man kritisch prüfen. Es lohnt ein Blick auf die Homepage des jeweiligen Hotels, um den Gutschein-Deal mit dort angebotenen Arrangements zu vergleichen. Selbst wenn deren Preis höher ist, muss das nicht bedeuten, dass der Aufenthalt teurer wird. So können zum Beispiel zusätzliche Leistungen inbegriffen sein.
Der Verbraucherschützer rät außerdem dazu, sich auch das Hotel genauer anzuschauen und sich auf verschiedenen Bewertungsportalen über die Erfahrungen anderer Reisender zu informieren. "Bei manchen Angeboten handelt es sich beispielsweise um große Hotelanlagen am Mittelmeer, die in der Nebensaison ohnehin wenig gebucht sind."
Pauschalreisen können günstiger sein
In solchen Fällen könne eine pauschal gebuchte Reise eventuell insgesamt günstiger sein. Zudem sollte bei einem Hotel im Ausland bedacht werden, dass man bei Problemen keinen Ansprechpartner in Deutschland hat, betont Lassek. Man schließe zwei verschiedene Verträge: einen für den Gutscheinkauf mit dem jeweiligen Portal, einen für den Aufenthalt mit dem Hotel.
Im Falle einer Reklamation muss man sich direkt mit dem Hotel auseinandersetzen und zwar nach dem Recht des jeweiligen Landes. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche könne in solchen Fällen sehr schwierig sein. (dapd)