Bern/Berlin. Um das Verletzungsrisiko zu senken, gilt die Anschnallpflicht auch in Reisebussen. Doch da die Fahrzeuge nur mit Beckengurten ausgestattet sind, sehen viele Experten keinen Sinn in der Verordnung - und viele Passagiere ignorieren sie. Das Unglück in der Schweiz gibt der Debatte neuen Zündstoff.
"Bitte schnallen Sie sich an!" Viele Buspassagiere ignorieren die meist freundlich ausgesprochene Aufforderung zu Beginn ihrer Reise. Das kann ein tödlicher Fehler werden. Ob es auch bei dem folgenschweren Busunglück im Schweizer Autobahntunnel bei Siders mit 28 Todesopfern so war, müssen die Untersuchungen des Unfalls ergeben. Dabei ist das Anlegen des Sicherheitsgurts im Reisebus ebenso Pflicht wie in Pkw oder Flugzeug. Nur - es kontrolliert kaum jemand, und die ständigen Beteuerungen, der Bus sei ein sehr sicheres Verkehrsmittel, fördern die Anschnallquote kaum.
ADAC-Sprecher Klaus Reindl appellierte im Fernsehsender n-tv an die Verkehrsteilnehmer, das Anschnallen im Reisebus müsse wie im Auto oder im Flugzeug zur Selbstverständlichkeit werden. Verstärkte Kontrollen hielt der ADAC gleichwohl für "wenig ergiebig". "Da es sich um Beckengurte handelt, kann die Polizei von außen nicht erkennen, ob die Fahrgäste angeschnallt sind", sagte ADAC-Sprecherin Marion-Maxi Hartung am Mittwoch auf dapd-Anfrage. "Wird ein Bus von der Polizei angehalten und kontrolliert, dann haben die Insassen genug Zeit, um sich anzuschnallen", sagte Hartung.
Bestandteil eines internationalen Übereinkommens
Der Autoklub ACE räumt zwar ein: "Allerdings ist es schwierig, diese Anschnallpflicht ständig zu kontrollieren", fügt aber hinzu: "Bei seriösen Busunternehmen gehört das zum Erscheinungsbild." Der Busfahrer, der die Gurtpflicht durchsetzen will, hat das Recht auf seiner Seite. In Europa gilt sie seit etwa sechs Jahren in Reisebussen. Busse des öffentlichen Personennahverkehrs sind davon nicht betroffen, weil es ja auch Stehplätze gibt, weil die Fahrgäste schnell ein- und aussteigen sollen und weil diese Busse nicht schneller als 60 Stundenkilometer fahren dürfen, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums erläutert.
Die allgemeine Gurtpflicht ist außerdem Bestandteil eines internationalen Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich, in dem die Gurtpflicht mit dem schlichten Satz beschrieben wird: "Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für die Fahrzeugführer und die Fahrzeuginsassen auf den mit Gurten ausgerüsteten Sitzen vorgeschrieben."
Busunfall in der Schweiz
Es gibt zwar Ausnahmen - etwa für Taxen -, aber auf den Busunfall in der Schweiz treffen sie nicht zu. Zu der freundlichen Information über die Anschnallpflicht ist der Busfahrer rechtlich verpflichtet. Die Fahrgäste haften für eventuelle Unfallfolgen selbst, falls sie der Aufforderung nicht nachkommen.
"Klappmessereffekt" bei Frontalaufprall
Noch immer wird übrigens nach Auskunft des Berliner Ministeriums über den Sinn der Gurtpflicht gestritten. Da es nur Beckengurte gibt, nicht Drei- oder Mehrpunktgurte wie beim Pkw, führen die Gegner den "Klappmessereffekt" ins Feld. Bei einem Frontalaufprall prallt auch der angeschnallte Fahrgast mit dem Kopf gegen den Vordersitz und möglicherweise auch wieder zurück an die Lehne, was gravierende Verletzungen der Wirbelsäule oder des Kopfes zur Folge haben kann.
Andererseits verhindert der Gurt, dass der Fahrgast unkontrolliert durch das Fahrzeug oder aus dem Fenster schleudert. Überschlägt sich der Bus, kippt er nach der Seite oder fängt er Feuer, ist es für angeschnallte Fahrgäste erheblich schwerer, aus dem Fahrzeug zu kommen, als für die anderen - vorausgesetzt, sie sind noch bei Bewusstsein. (dapd)