Unna/Dortmund. . Auch auf dem Heiligen Stuhl gilt die Anschnallpflicht. Das sagt Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann auns Unna. Er hat daher im Auftrag eines Dortmunder Mandanten Papst Benedikt XVI. angezeigt, da er „wiederholt“ im Papamobil ohne Anschnallgurt unterwegs war. Die Anzeige ging in Freiburg ein.

Gilt auf dem Heiligen Stuhl die Anschnallpflicht? Benedikt XVI. hätte sie in seinem Papamobil glatt ignoriert. Das sagt zumindest der Rechtsanwalt Johannes Christian Sundermann aus Unna. Er hat deshalb im Auftrag eines Dortmunder Mandanten den deutschen Papst Benedikt XVI. angezeigt, weil er „wiederholt“ im Papamobil ohne Anschnallgurt unterwegs war.

Heilig’s Blechle. Es geht um den Papstbesuch in Freiburg/Breisgau, Ende September dieses Jahres. Laut weltlicher Ordnungswidrigkeitsanzeige, deren Eingang bereits vom Freiburger Oberbürgermeister bestätigt wurde, war „Herr Joseph Ratzinger, geboren 16. April 1927 in 84533 Marktl/Landkreis Altötting“ am 24. und 25. September „jeweils über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde“ ordnungswidrig unterwegs. Sundermann und sein Mandant können das mit Videos (etwa bei youtube) belegen.

Erzbischof und Ministerpräsident als Zeugen

Zeugen benennt der Anwalt aus Unna auch gleich. Und zwar den Erzbischof von Freiburg und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch, und den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann. Im schlimmsten Fall drohen dem Papst zwischen 30 und 2500 Euro Bußgeld. Der Papst sei ja schließlich wiederholt auffällig geworden. Sundermanns Sündenfall könnte aber auch seinem Mandaten teuer zu stehen kommen. Ihm drohen dreistellige Prozesskosten.

Sundermann, Parteimitglied der Linken, fiel bislang nicht durch spektakuläre Prozesse auf. Der Papst-Fall, den vor ihm andere Kollegen abgelehnt hätten, reizte ihn extrem. Der Jurist hat’s nicht so mit „der Firma“, wie er die Kirche nennt. Mit 18 Jahren sagte er sich von der katholischen Kirche los, auch sein Mandant zahlt nichts mehr an „das Unternehmen“.

Unrecht aufklären

Dass der Papst in Freiburg nur Gott und nicht den Gurt an seiner Seite hatte, hält er für Unrecht. Jetzt müsse geklärt werden, ob das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche von der Stadt Freiburg von der Gurtpflicht entbunden wurde.

Die deutsche Staatsangehörigkeit habe der Papst sicherlich noch, ist Sundermann überzeugt. Sollte der Heilige Vater indes diplomatische Immunität genießen, kann Sundermann nicht einmal ein Wunder helfen.