Essen. Bei einem Autounfall im Ausland ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern und im Notfall erste Hilfe zu leisten. Über alle weiteren, landestypischen Gepflogenheiten bei einem Unfall, sollte man sich bereits im Vorfeld informieren.

Nach der langen Anfahrt per Auto wollte Hans-Peter Wanhoff seinen Städtetrip nach Rom so richtig genießen. Doch noch bevor er bei seinem Hotel angekommen war, knallte ein entgegenkommendes Fahrzeug in einer engen Gasse gegen den Kotflügel seines Autos. Doch Wanhoff blieb gelassen. Er wusste was zu tun war:

Wichtig ist es, die Unfallstelle abzusichern und im Notfall erste Hilfe zu leisten. Unter Umständen muss die Polizei gerufen werden – je nach Ausmaß des Schadens und nach landestypischen Gepflogenheiten. So kommen in Frankreich die Ordnungshüter nur, wenn es Verletzte gegeben hat.

Autokennzeichen festhalten

In osteuropäischen Ländern sollte man die Uniformierten grundsätzlich informieren, weil in einigen Ländern ein Unfallschaden ohne polizeiliches Protokoll von den dortigen Kfz-Versicherungen nicht anerkannt wird. Der ADAC rät, immer dann die Polizei zu rufen, wenn die Schuldfrage strittig ist. Falls es ohne die Ordnungsmacht geht, sollten Betroffene die Position der Fahrzeuge mit Fotoapparat und auf einer Skizze festhalten. Wichtig ist es auch, sich Namen und Adresse möglicher Zeugen zu notieren. Unbedingt muss man die Daten des Unfallgegners samt Autokennzeichen und Versicherungsnummer festhalten.

Clever ist, wer sich vor der Reise ins Ausland den „Europäischen Unfallbericht“ aus dem Internet ausgedruckt hat. Das Formular gibt es auf den Seiten des ADAC, des AvD und vieler Autoversicherer. Der Unfallbericht ist in verschiedenen Sprachen abgefasst.

Verkehrsopferhilfe springt ein

Hans-Peter Wanhoff fragte danach noch beim Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg nach dem sogenannten Regulierungsbeauftragten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Deutschland und informierte diesen über das Geschehen. Damit war für ihn getan, was er tun konnte, denn dieser Assekuranz-Botschafter kümmert sich darum, dass Ansprüche von Deutschen im jeweiligen Land bearbeitet werden.

Drei Monate hat die Versicherung laut einer EU-Richtlinie Zeit, um den Schaden zu ersetzen. Tut sie das nicht, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Zu Problemen kann es allerdings kommen, wenn die gegnerische Versicherungsgesellschaft die Regulierung ablehnt. Dann hilft meist nur noch der Gang vor Gericht – im Heimatland des Unfallgegners.

Rechtsschutzversicherung sinnvoll

Eine Rechtsschutzversicherung, die etwa 60 Euro pro Jahr kostet, übernimmt in solchen Fällen die Kosten. Auch in den meisten Schutzbriefen sind entsprechende Leistungen enthalten. Sinnvoll ist es bei der Fahrt in einige Länder, eine zusätzliche Unfallversicherung oder eine Vollkaskopolice abzuschließen. Grund: Die Deckungssummen (in Deutschland 7,5 Millionen bei Personenschäden, 1,0 Millionen Euro bei Sachschäden) liegen in anderen Staaten teils deutlich niedriger.

Zu Unrecht in Vergessenheit geraten ist die Grüne Versicherungskarte. Dabei ist diese in einigen Urlaubsregionen Pflicht, gilt in jedem Fall als offizieller Nachweis für die Versicherung des Fahrzeugs und erspart im Ernstfall Ärger.

150.000 Unfälle im Ausland

Hans-Peter Wanhoff jedenfalls genoss seine autofreie Zeit in Rom. Und er wusste sich in zahlreicher Gesellschaft: Pro Jahr werden rund 150.000 Bundesbürger im Ausland in Unfälle verwickelt.