München (dapd). Auslandsreisende sollten nicht vergessen, dass in etlichen Ländern die Mitnahme und der Gebrauch reflektierender Warnwesten im Auto vorgeschrieben sind. Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) in München drohen Bußgelder, wenn keine Warnweste vorhanden ist oder sie außerhalb des Autos nicht angelegt wird. Vielfach gilt die Westenpflicht auch für Motorradfahrer.

Allerdings herrschen von Land zu Land unterschiedliche Bestimmungen, über die man sich zuvor orientieren sollte. In Frankreich etwa muss der Wagen mit mindestens einer reflektierenden Warnweste ausgerüstet sein. Aber Mitfahrer müssen ebenfalls eine Weste tragen, sollten sie nach einem Unfall oder einer Panne das Kfz verlassen, sonst drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Welche Warnwestenpflicht besteht, hat beispielsweise der ADAC im Internet unter adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/ausland/warnweste aufgelistet. Wer in Deutschland mit seinem privaten Pkw unterwegs ist, muss keine Weste mitführen. Die Verpflichtung gilt nur für den gewerblich genutzten Verkehr.

Unabhängig von Vorschriften und drohenden Strafen empfehlen die Autoclubs, immer eine Warnweste pro Passagier mitzuführen und diese im Falle einer Panne oder eines Unfalls freiwillig zu tragen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden. Die Westen sollten nicht im Kofferraum, sondern unter den Sitzen oder im Handschuhfach aufbewahrt werden. "Wenn man erst das Gepäckabteil unter Bergen von Koffern durchsuchen muss, erhöht sich das Unfallrisiko", sagt Thomas Achelis vom KS.

Beim Kauf der Warnwesten, beispielsweise an Tankstellen, im Zubehörhandel oder in Baumärkten, sollte darauf geachtet werden, dass sie dem europäischem Standard entsprechen und das Kontrollzeichen "EN 471" tragen. Der Norm entsprechen gleichermaßen gelbe, rote und orangefarbene Warnwesten.

dapd