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NRW will den Verkauf von E-Zigaretten einschränken. Die meisten Händler wollen zunächst weiter verkaufen. Ordnungsbehörden warten noch ab. „Wir waren verwirrt und ratlos, als wir hörten, dass NRW den Verkauf von E-Zigaretten verbietet“, sagt ein Tabakhändler. Trotzdem werde er die E-Zigarette weiter verkaufen, bis ihm das Verbot als Gesetzbeschluss vorliegt.
Seinen Namen will der Händler nicht nennen, wie auch alle anderen Händler, die unsere Zeitung zu dem Thema befragte. Kein Wunder, wer möchte schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Denn, wie Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mitteilte, drohen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz Geldbußen und Freiheitsstrafen. Und die nikotinhaltigen Liquids für den Betrieb einer E-Zigarette fallen laut Gesundheitsministerium unter genau dieses Bundesarzneimittelgesetz und sind damit zulassungspflichtig. Eine Zulassung bestehe aber nicht.
Die Händler sind sich einig, für sie ist das Verbot des freien Verkaufs von E-Zigaretten reiner „Humbug“. „Die E-Zigarette hat im letzten Jahr einen riesigen Boom erlebt, der Tabakindustrie geht dadurch wohl zu viel Geld verloren, also geht es jetzt der E-Zigarette an den Kragen“, sagt ein Dortmunder Händler.
Zwang zum Zigarettenrauchen
Auch viele Kunden seien verwirrt. „Nach den Meldungen in den Medien standen Samstag sicher zehn Leute vor meinem Geschäft, alle hatten Fragen und Sorgen“, so der Händler. Vielen würde die E-Zigarette helfen, weniger herkömmliche Zigaretten zu rauchen. Sie fürchteten jetzt, sie nicht mehr nutzen zu dürfen.
Auch Manuel H. aus Dortmund, der sich selbst als „Dampfer“ der E-Zigarette bezeichnet, kann das Verbot nicht nachvollziehen: „ Damit werden wir wieder gezwungen normale Zigaretten zu rauchen, was viel ungesünder ist als nur zu dampfen“. Ein Nikotinpflaster müsse dann ja auch verboten werden. „Wenn das Liquid jetzt unter das Arzneimittelgesetz fällt, kann ich es mir ja zukünftig einfach in der Apotheke besorgen“, fügte ein weiterer Konsument hinzu. Doch ob überhaupt und in welcher Form das nikotinhaltige Liquid für die E-Zigarette in der Apotheke zu erhalten sein wird, steht laut Gesundheitsministerium noch nicht fest.
Fakt ist aber, dass die E-Zigarette, wenn sie mit nikotinhaltigen Liquid befüllt ist, die Funktion als Applikator eines Arzneimittels erfüllt und somit illegal ist. Die Aufsichten der jeweiligen Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte sind dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen.
Eindeutige Regeln
Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben diese, laut Ministerium, am vergangenen Freitag die Information über die geltende Rechtsgrundlage erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Über die Kontrollen vor Ort entschieden dann die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.
Zunächst aber warten viele Kommunen wohl ab. Wie Bottrop. Ohne eindeutige Gesetze könnten die Ordnungsbehörden nicht gegen den Verkauf der E-Zigaretten vorgehen, erklärte Stadtsprecher Andreas Pläsk. Der Gesetzgeber oder Gerichte müssten entscheiden. „Üblicherweise ist es so, dass es bei solchen Gesetzten Ausführungsbestimmungen gibt.“ Daran müsste sich die Stadt halten. „Wir brauchen eindeutige Regeln, wenn wir hier vor Ort mit Menschen zu tun haben, deren Existenzgrundlage betroffen ist.“
Lesen Sie dazu den Kommentar von Andreas Fettig: Warum das Verbot der E-Zigarette in NRW nichts bringen wird.